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Lärmaktionsplan der 4. Runde

Öffentlichkeitsbeteiligung vom 06. Februar bis zum 08. März 2024

Der Lärmaktionsplan basiert auf der EU-Umgebungslärmrichtlinie und ist zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen aufzustellen. Um die Auswirkungen von Verkehrslärm auf die Bevölkerung zu minimieren, ist die Stadt Geseke alle fünf Jahre dazu verpflichtet, den Lärmaktionsplan zu überprüfen und fortzuschreiben.

Untersuchungsräume der Lärmaktionsplanung sind Hauptverkehrsstraßen, die mit mehr als drei Millionen Fahrzeuge im Jahr zu verzeichnen sind. Die Auswertung der Lärmkartierung durch das LANUV hat ergeben, dass im Wesentlichen die Autobahn A 44, die Bundesstraße B1 und Teilabschnitte der Landesstraße L 549 (Alhardstraße, Bürener Straße) im Stadtgebiet betroffen sind.

Die Lärmaktionsplanung der 4. Runde ist die Fortschreibung der Lärmaktionspläne der Stufen 2 und 3. Der Entwurf inkl. Karten- und Infomaterial liegt nun vom 06. Februar bis einschließlich 08. März 2024 für die Öffentlichkeit aus. Während der vierwöchigen Auslegungsfrist können Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite www.geseke.info oder in der Stadtverwaltung, An der Abtei 1, 59590 Geseke Einsicht nehmen sowie Stellungnahmen und Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Geseke einreichen (online oder schriftlich).

Die Anregungen aus der Öffentlichkeit werden in der weiteren Bearbeitung des Lärmaktionsplans ausgewertet, bewertet und ggf. übernommen.

 

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