Straßenendausbau "Friedrich-Jürgensmeyer-Straße" in Geseke-Störmede
1.0 Allgemeine Erläuterungen Die Stadt Geseke beabsichtigt den Straßenendausbau der „Friedrich-JürgensmeyerStraße“ in Geseke-Störmede durchzuführen. Die Straße liegt im Westen von Störmede nördlich der Langeneicker Straße (L 875) im Geltungsbereich des Bebauungsplans Störmede Nr. 3. Die Erschließung erfolgt über die Langeneicker Straße (L 875). Gekennzeichnet ist das auszubauende Gebiet durch ein- bis zweigeschossige offene Wohnbebauung. Grundlage für die Gestaltung des Straßenraumes sind die jeweiligen örtlichen und räumlichen Gegebenheiten.
2.0 Planung Die Straßenraumbreite beträgt 5,50 m-13,50 m. Die Breite der Verkehrsfläche ist im Bebauungsplan grundsätzlich auf 5,50 m festgelegt. Generell ist ein Ausbau nach dem Trennungsprinzip mit Geschwindigkeitsdämpfung als Tempo-30-Zone vorgesehen. Die Straße wird prinzipiell mit einer Fahrbahnbreite von 3,50 m und mit beidseitigem 1,00 m breiten Seitenstreifen ausgebaut. Die Seitenstreifen werden mit einer 2-zeiligen Rinne von der Fahrbahn getrennt. Im Einmündungsbereich zur Langeneicker Straße (L 875) erfolgt eine Aufweitung der Fahrbahn auf 4,75 m. Die Seitenstreifen sind 0,50 m (westlich) bzw. 1,50 m (östlich) breit. Der östliche Seitenstreifen schließt an den vorhandenen Gehweg entlang der Langeneicker Straße (L 875) an. Es ist ein Ausbau mit weicher Separation und Geschwindigkeitsdämpfung als Tempo- 30-Zone vorgesehen. Fahrbahnen im Mischungsprinzip oder mit weicher Separation werden nur bei Verkehrsstärken unter 400 Kfz/h und bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h oder weniger eingesetzt (RASt 06). Die Fahrbahn wird asphaltiert, die Seitenstreifen mit grauem Betonsteinpflaster befestigt. In den verbleibenden Seitenzonen werden Zufahrten und Vegetationsflächen angelegt. Am nordwestlichen Ende der Straßen wird die maximal zur Verfügung stehende Fläche als Wendemöglichkeit befestigt (max. B = 13,50m). Separate Parkplätze werden nicht ausgewiesen. Parken im Straßenraum ist unter Rücksichtnahme von Zufahrten etc. erlaubt.