Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung

Patientenverfügung

Menschen, die vorsorglich festlegen möchten, ob und welche lebensverlängernden Maßnahmen sie im Falle einer unheilbaren Erkrankung wünschen und welche Behandlungen sie ablehnen, können dies sehr detailliert im Rahmen einer Patientenverfügung bestimmen.

Es gibt kein allgemein empfehlenswertes Musterformular. Eine Patientenverfügung sollte stets sehr individuell und möglichst genau die eigenen Vorstellungen beinhalten. Die Formulierungen sollten nicht abstrakt / allgemein gehalten sein, sondern sehr konkret und unmissverständlich. Unbedingt empfehlenswert ist eine eingehende vorherige Beratung, z.B. mit dem Hausarzt, ggf. auch mit einem Juristen. Es kann unter Umständen sinnvoll sein, eine Patientenverfügung zu ergänzen um eine Vorsorgevollmacht.

Für persönliche Beratung, Tipps und praktische Hilfestellung steht Ihnen auch die Hospiz Bewegung Geseke e.V. zur Verfügung.

Nützliche Informationen, Empfehlungen und Formulierungshilfen zur Patientenverfügung erreichen Sie unter den folgenden Links:

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht, ggf. ergänzt um eine Betreuungsverfügung, bestimmen Sie verbindlich, wer später Ihre Angelegenheiten regeln soll, falls Sie selbst einmal aufgrund von Krankheit, Behinderung, Unfall oder Altersdemenz nicht mehr (vollständig) dazu in der Lage sind. Der/Die Vertreter/in regelt dann im Vorsorgefall Ihre Angelegenheiten. Hierdurch kann ggf. die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung vermieden werden.

Dabei können Sie im Einzelnen festlegen, auf welche Bereiche sich diese Vollmacht erstrecken soll. Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer Vorsorgevollmacht einer anderen Person unter Umständen sehr weit reichende Rechte einräumen. Die von Ihnen bevollmächtigte Person sollte daher Ihr vollstes Vertrauen besitzen. Dringend empfehlen wir Ihnen, sich vor Errichtung einer Vorsorgevollmacht ausführlich von fachkundiger Stelle (z.B. durch einen Anwalt / Notar) beraten zu lassen.

Für persönliche Beratung, Tipps und praktische Hilfestellung steht Ihnen auch die Hospiz Bewegung Geseke e.V. zur Verfügung.

Hilfreiche Informationen sowie Formulierungshilfen zur Vorsorgevollmacht finden Sie außerdem unter den folgenden Links:

Betreuungsverfügung

Wer als erwachsener Mensch wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung die eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) selbst regeln kann und deshalb auf unterstützende Hilfe anderer angewiesen ist, benötigt möglicherweise einen durch das Amtsgericht zu bestellenden rechtlichen Betreuer. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bereits im Voraus festlegen, wer erforderlichenfalls einmal Ihr Betreuer werden soll.

Eine Betreuung ist regelmäßig nicht erforderlich, soweit bereits eine andere Person mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigt wurde, rechtsgeschäftliche Handlungen für die zu vertretende Person vorzunehmen. Liegt eine solche Vollmacht jedoch nicht vor und kann sie auch nicht mehr wirksam erstellt werden, dann kommt die Betreuung in Betracht. Aber auch neben einer Bevollmächtigung kann ggf. eine Betreuung notwendig werden, z.B. wenn die erteilte Vollmacht einen bestimmten zu regelnden Bereich nicht umfasst.

Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung sind unter Umständen auch sinnvolle Ergänzungen zu einer Patientenverfügung, insbesondere dann, wenn es um die Auslegung von Patientenverfügungen geht bei Patienten, die sich selbst nicht mehr äußern können.

Für persönliche Beratung, Tipps und praktische Hilfestellung steht Ihnen die Hospiz Bewegung Geseke e.V. zur Verfügung. Auskunft und Beratung erhalten Sie auch bei der Betreuungsstelle des Kreises Soest, beim Amtsgericht Lippstadt (Betreuungsabteilung) oder bei den Geseker Rechtsanwälten.

Hilfreiche Informationen sowie Formulierungshilfen zur Betreuungsverfügung finden Sie außerdem unter den folgenden Links: