Kulturförderung für 2024 beantragen - Frist endet am 30. September

Vereine, Institutionen und Personen, die für das kommende Jahr Anträge auf Förderung aus dem Etat des Kulturausschusses der Stadt Geseke stellen wollen, haben noch bis zum 30. September Zeit, ihre Anträge einzureichen. Dann endet die Antragsfrist.

Die Stadt Geseke unterstützt mit der Kulturförderung künstlerische und kulturelle Vorhaben, die das kulturelle Leben der Stadt Geseke bereichern.

Vereine, Institutionen und Personen, die mit ihren Aktivitäten das Kulturangebot, z.B. Theater- und Konzertangebote, Kinder-, Jugend- und Seniorenkultur, Ausstellungen und Installationen, in der Stadt Geseke bereichern und sich an die Allgemeinheit wenden können einen Antrag auf Förderung aus dem Etat des Kulturausschusses stellen.  Die Antragsfrist für das Jahr 2024 endet am 30. September 2023.

Der mögliche Zuschuss beträgt dabei max. 3.000 Euro pro Jahr und Antragsteller. Die Fördersumme kann höher ausfallen, wenn es sich um ein außergewöhnliches Projekt handelt, welches in seiner Art einzigartig für Geseke ist und mit seiner Ausstrahlung überregionale Bedeutung hat (Leuchtturmprojekt). Grundsätzlich entscheidet der Fachausschuss über die Förderanträge.

Für die Antragstellung ist zudem zwingend das entsprechende Antragsformular zu nutzen. Weitere Informationen, wie allgemeine Grundsätze, die konkreten Förderrichtlinien und die entsprechenden Formulare, finden Interessierte hier: https://www.geseke.de/rathaus-politik/dienstleistungen/dienstleistungen-a-z/kulturfoerderung.