Zuwanderung & Integration aktuell
Info zu dieser News-Sammlung

Erfolge bei der Integration ausländischer Flüchtlinge zeigen sich vor allem dann, wenn Akteure aus verschiedensten Behörden, Institutionen und der Zivilgesellschaft koordiniert und zielgerichtet zusammenarbeiten. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit sind unverzichtbar, um solche Kooperationen mit Leben zu füllen und auszubauen.
Wir berichten deshalb u.a. an dieser Stelle regelmäßig darüber, was in Sachen Integration in der Hellwegstadt passiert und was geplant ist. Sind Sie interessiert, selbst einmal aktiv auf ehrenamtlicher Basis mitzuwirken? Dann freuen wir uns sehr über Ihre Kontaktaufnahme.
Neben den aktuellen Meldungen, die wir Ihnen nachstehend anbieten, empfehlen wir auch unser „News-Archiv" zum Themenbereich „Zuwanderung & Integration“.
Bitte beachten Sie gerne auch unsere News-Sammlung „Soziales aktuell“.
Meldungen
Impfaktion des Kreises Soest am 19. Februar 2022 in Geseke

Der mobile Impftermin findet von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr im Schulzentrum Süd, Schneidweg 2, in Geseke statt.
Bei den mobilen Aktionen werden sowohl Erst- als auch Zweitimpfungen sowie Auffrischungsimpfungen (Booster-Impfungen) ab 12 Jahren angeboten.
Aufgrund der rasant steigenden Inzidenzen durch die Omikron-Variante des Corona-Virus müssen Besucher der mobilen Angebote ab 14 Jahren eine FFP2-Maske tragen.Unter 14 Jahren muss eine medizinische Maske getragen werden.
Informationen des Kreises Soest:
Hinweise zu den Impfungen:
- Angeboten werden die mRNA- Impfstoffe Comirnaty von BioNTech/Pfizer (zwischen 5 und 29 Jahren) und Spikevax von Moderna (für alle über 30 Jahre).
- Es sind weder ein Termin noch eine Anmeldung erforderlich.
- Die 1. Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für alle Personen über 12 Jahren kann bereits ab dem vollendeten 3. Monat nach Abschluss der Grundimmunisierung verabreicht werden. In medizinisch begründeten Ausnahmefällen ist eine Auffrischung bereits ab 4 Wochen nach der Grundimmunisierung möglich.
- Die 2. Auffrischungsimpfung für Menschen ab 70 Jahren, BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem PatientInnen- und BewohnerInnenkontakt) ist nun möglich.
Die 2. Auffrischungsimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die 2. Auffrischimpfung frühestens nach 6 Monaten erhalten.
- Impflinge werden gebeten, einen Lichtbildausweis und falls vorhanden, den Impfausweis mitzubringen.
- Einwilligungsbogen und Aufklärungsmerkblatt können bereits vorbereitet, ausgedruckt und unterschrieben mitgebracht werden.
- Für Kinder und Jugendliche zwischen 5-15 Jahren ist eine Einwilligung mindestens
einer sorgeberechtigten Person erforderlich. Die Vordrucke finden Sie unter "Links & Downloads".
- Bitte beachten: Bereits beim Hausarzt bzw. Kinderarzt vereinbarte Termine müssen abgesagt werden, wenn die Impfung bei einer mobilen Aktion durchgeführt wurde.