Zuwanderung & Integration aktuell

Erfolge bei der Integration ausländischer Flüchtlinge zeigen sich vor allem dann, wenn Akteure aus verschiedensten Behörden, Institutionen und der Zivilgesellschaft koordiniert und zielgerichtet zusammenarbeiten. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit sind unverzichtbar, um solche Kooperationen mit Leben zu füllen und auszubauen.

Wir berichten deshalb u.a. an dieser Stelle regelmäßig darüber, was in Sachen Integration in der Hellwegstadt passiert und was geplant ist. Sind Sie interessiert, selbst einmal aktiv auf ehrenamtlicher Basis mitzuwirken? Dann freuen wir uns sehr über Ihre Kontaktaufnahme.

Neben den aktuellen Meldungen, die wir Ihnen nachstehend anbieten, empfehlen wir auch unser „News-Archiv" zum Themenbereich „Zuwanderung & Integration“.

Bitte beachten Sie gerne auch unsere News-Sammlung „Soziales aktuell“.

Meldungen

Neue Corona-Schutzverordnung - Änderungen zur bisherigen Regelung

Das Land NRW hat am heutigen Montag, 30. November, die neue Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) veröffentlicht. Im Wesentlichen gelten die bisherigen Regeln fort. Allerdings haben sich zwei Dinge gegenüber der bisherigen Verordnung geändert, die im täglichen Miteinander beachtet werden sollten.

Das Land NRW hat am heutigen Montag, 30. November, die neue Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) veröffentlicht. Im Wesentlichen gelten die bisherigen Regeln fort. Allerdings haben sich zwei Dinge gegenüber der bisherigen Verordnung geändert, die im täglichen Miteinander beachtet werden sollten.

So gilt nach wie vor ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen. Dieser Mindestabstand darf im öffentlichen Raum unterschritten werden von Personen des eigenen Hausstandes ohne Personenbegrenzung. Zulässig ist auch ein Zusammentreffen des eigenen Hausstandes mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes mit höchstens insgesamt fünf Personen, wobei Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt werden.

Die Alltagsmaske muss weiterhin getragen werden in geschlossenen Räumlichkeiten im öffentlichen Raum, also insbesondere in jeglichen Geschäften, aber auch auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich. Neu ist eine Maskentragepflicht darüber hinaus im unmittelbaren Umfeld von Geschäften. Heißt: auf dem Außengrundstück des Geschäftes, auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen und auf den Zuwegungen zum Geschäft.