Soziales aktuell

An dieser Stelle finden Sie stets aktuelle Meldungen der Stadt Geseke zu sozialen Themen sowie Informationen aus der Abteilung Soziale Sicherung. Die News-Sammlung ist nach Aktualität in absteigender Folge sortiert. Ältere Meldungen des Bereichs „Soziales“ finden Sie in unserem „News-Archiv“.

Ergänzend dazu empfehlen wir Ihnen auch unsere Übersichten zu allen relevanten Kennzahlen der Abteilung Soziale Sicherung, die regelmäßig aktualisiert werden.

Bitte beachten Sie gerne auch unsere News-Sammlung „Zuwanderung & Integration aktuell“.

Meldungen

Ordnungspartnerschaft

Das Land hat weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus am 22.03.2020 erlassen. Ordnungsamt und Polizei kontrollieren jetzt gemeinsam die Einhaltung der vom Land erlassenen Regelungen.

Die Landesregierung hat weitere drastische Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus erlassen. Die seit heute, 23. März 2020, gültige Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) sieht in § 12 vor, dass in der Öffentlichkeit Zusammenkünfte und Ansammlungen von mehr als 2 Personen untersagt sind. Ausnahmen sind beispielsweise Verwandte in gerade Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen oder die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen. Das Picknicken und Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist ebenfalls untersagt. Des Weiteren sind die Behörden gehalten, die Bestimmungen dieser Verordnung energisch und konsequent durchzusetzen und bei Verstößen Geldbußen von mindestens 200 € festzusetzen (§ 14). Zwangsmitteln durchzusetzen.

Das Ordnungsamt der Stadt Geseke und die Polizeiwache Geseke haben ihre Zusammenarbeit weiter intensiviert und kontrollieren nun gemeinsam die Durchsetzung dieser Regelungen.

Bürgermeister Dr. Remco van der Velden: "Wir sind gehalten, die Bestimmungen der vom Land erlassenen Verordnung energisch und konsequent durchzusetzen. Das werden wir tun und dazu dient auch die Ordnungspartnerschaft zwischen Polizei und Ordnungsamt. Beim ersten Mal sprechen wir noch eine Verwarnung aus, danach werden wir die Verbote durch Bußgelder von mindestens 200 € und Strafen durchsetzen."