Soziales aktuell

An dieser Stelle finden Sie stets aktuelle Meldungen der Stadt Geseke zu sozialen Themen sowie Informationen aus der Abteilung Soziale Sicherung. Die News-Sammlung ist nach Aktualität in absteigender Folge sortiert. Ältere Meldungen des Bereichs „Soziales“ finden Sie in unserem „News-Archiv“.

Ergänzend dazu empfehlen wir Ihnen auch unsere Übersichten zu allen relevanten Kennzahlen der Abteilung Soziale Sicherung, die regelmäßig aktualisiert werden.

Bitte beachten Sie gerne auch unsere News-Sammlung „Zuwanderung & Integration aktuell“.

Meldungen

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Die Stadt Geseke überwacht seit einiger Zeit wieder verstärkt den ruhenden Verkehr. Nicht nur in der Innenstadt, rund um den Marktplatz, sondern auch vor Schulen sowie in den Wohn- und Gewerbegebieten in der Kernstadt und in den Ortsteilen.

Die Stadt Geseke überwacht seit einiger Zeit wieder verstärkt den ruhenden Verkehr. Nicht nur in der Innenstadt, rund um den Marktplatz, sondern auch vor Schulen sowie in den Wohn- und Gewerbegebieten in der Kernstadt und in den Ortsteilen.

„Geparkte Autos auf Bürgersteigen, einem durch Bordstein abgetrennten Gehweg, vor Aus- und Einfahrten, vor den Schulen, im Halteverbot gehören zum täglichen Bild und stellen eine Behinderung für Fußgänger, Rollstuhl- und Rollatoren Fahrerinnen und Fahrer, Kinderwagen und Kinder mit Fahrrad dar. Mit der Überwachung wollen wir nicht nur  die Verkehrssicherheit erhöhen, sondern auch die Lebens- und Wohnqualität steigern“, informiert Ordnungsamtsleiter Robin Fleck. „Zu den Ordnungswidrigkeiten gehört auch die Überschreitung der Parkdauer und das Umstellen der Parkuhr auf dem Parkplatz. Trotz genügend Parkraum in der näheren Umgebung erfolgt das Weiterdrehen der Parkuhr leider immer noch regelmäßig." Der Ordnungsamtsleiter weist darauf hin, dass die Höhe der Gebühr nicht eigenständig festgelegt wird. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (BKat), der auf der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und dem Straßenverkehrsgesetz beruht. So wird beispielsweise verkehrswidriges Parken auf dem Gehweg mit einem Verwarngeld von 55 € geahndet.