Aufbruchmanagement

Jeder Aufbruch im öffentlichen Straßenraum bedarf einer Ggenehmigung der Stadt Geseke.

Vor Beginn der Maßnahme:

Spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Baubeginn ist der Antrag auf Aufbruchgenehmigung bei der Stadt Geseke schriftlich oder per Mail (Aufbruchmanagement@​geseke.de) einzureichen. Für jede Baustelle ist ein Antrag einzureichen.

Der Beginn der Arbeiten ist der Stadt Geseke spätestens 5 Tage vor Arbeitsbeginn schriftlich oder per Mail anzuzeigen.

Nach Beendigung der Maßnahme:

Nach Beendigung der Aufbruchmaßnahme ist der Stadt Geseke eine schriftliche Fertigstellungsanzeige zuzusenden. Mit dem Versand der Fertigsstellungsanzeige sind Revisionsunterlagen in digitaler Form zu übergeben. Anschließend findet eine förmliche Abnahme statt.

Nähere Einzelheiten finden Sie in den Aufgrabungsbestimmungen der Stadt Geseke.
 

E-Mail-Adresse:
Aufbruchmanagement@​geseke.de

Kontakt

Stadtverwaltung
Raum: 013
An der Abtei 1
59590 Geseke

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.30 Uhr

 

 

und nach Terminvereinbarung