Bürgerbeteiligung bei der Aufstellung von Bauleitplänen

Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht für die Beteiligung der Bürger bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen übereinstimmende Verfahrensvorschriften vor.

Danach sind die Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Den Bürgern ist weiter die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zunächst erfolgt ein Beschluss durch den zuständigen Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, dass ein Bebauungsplan oder ein Flächennutzungsplan aufgestellt oder geändert werden soll.

Anschließend werden dann die Bauleitpläne in der städtischen Bauverwaltung mit dem Erläuterungsbericht oder der Begründung für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Der Ort und die Dauer der Auslegung werden mindestens 1 Woche vorher in der Lokalpresse ortsüblich bekannt gemacht. Dabei wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Anregungen vorgebracht werden können. Fristgemäße Anregungen sind zu prüfen; über das Ergebnis der Prüfung erhält der anregende Bürger eine Mitteilung.

Soweit der Entwurf eines Bauleitplanes nach erfolgter öffentlicher Auslegung geändert oder ergänzt wird, ist er nochmals auszulegen.

Zum Abschluss des Verfahrens wird der jeweilige Entwurf des Bauleitplanes mit einer Entscheidung über die eingegangenen Anregungen der Bürger vom Rat der Stadt Geseke beschlossen. Mit der Beschlussfassung ist das Bauleitplanverfahren zunächst abgeschlossen.

Informationen über aktuelle Verfahren im Rahmen der Bauleitplanung (z.B. Aufstellung / Änderung von Bebauungsplänen, Änderung des Flächennutzungsplanes usw.) finden Sie unter den Links Öffentliche Bekanntmachungen und Bauleitplanung.

Bauleitplanung