Änderung des Wehrpflichtgesetzes: Die §§ 15 und 24a des Wehrpflichtgesetzes wurden zum 01.07.2011 ausgesetzt.
An deren Stelle tritt nun § 58 Wehrpflichtgesetz mit der einmaligen Übermittlungspflicht pro Jahr. Hierbei übermitteln die Meldebehörden zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial nach Abs, 2 Satz 1 dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31.März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden.
1. Familienname
2. Vornamen
3. gegenwärtige Anschrift
Jeder Betroffene der im Zuständigkeitsbereich der Stadt Geseke gemeldet ist hat ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe seiner Daten.
Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgerbüro der Stadt Geseke, An der Abtei 1, erklärt werden.
Änderung des Wehrpflichtgesetzes: Die §§ 15 und 24a des Wehrpflichtgesetzes wurden zum 01.07.2011 ausgesetzt.
An deren Stelle tritt nun § 58 Wehrpflichtgesetz mit der einmaligen Übermittlungspflicht pro Jahr. Hierbei übermitteln die Meldebehörden zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial nach Abs, 2 Satz 1 dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31.März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden.
1. Familienname
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3. gegenwärtige Anschrift
Jeder Betroffene der im Zuständigkeitsbereich der Stadt Geseke gemeldet ist hat ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe seiner Daten.
Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgerbüro der Stadt Geseke, An der Abtei 1, erklärt werden.
- Anschrift
- 001 Bachstraße 4 59590 Geseke
Ulrike
Hunold
Bürgerbüro
Montag
07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag
07.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag
07.30 - 12.30 Uhr | 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
07.30 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Bachstraße 4 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-151
- ulrike.hunold@geseke.de
Marie-Luise
Leising
Bürgerbüro
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag
07.30 - 12.30 Uhr | 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
07.30 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Bachstraße 4 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-154
- marieluise.leising@geseke.de
Katharina
Schröter
Bürgerbüro
Montag
07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag
07.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag
07.30 - 12.30 Uhr | 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
07.30 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Bachstraße 4 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-153
- katharina.schroeter@geseke.de
Kerstin
Tölke
Tölke
Montag
7:30 - 17:00
Dienstag
7:30 - 17:00
Donnerstag
07:30 - 12:30, 14:00 - 18:00
- Anschrift
- 001 Bachstraße 4 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-152
- kerstin.toelke@geseke.de
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Änderung des Wehrpflichtgesetzes: Die §§ 15 und 24a des Wehrpflichtgesetzes wurden zum 01.07.2011 ausgesetzt.
An deren Stelle tritt nun § 58 Wehrpflichtgesetz mit der einmaligen Übermittlungspflicht pro Jahr. Hierbei übermitteln die Meldebehörden zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial nach Abs, 2 Satz 1 dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31.März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden.
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59590
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