Wehrerfassung

Änderung des Wehrpflichtgesetzes: Die §§ 15 und 24a des Wehrpflichtgesetzes wurden zum 01.07.2011 ausgesetzt.

An deren Stelle tritt nun § 58 Wehrpflichtgesetz mit der einmaligen Übermittlungspflicht pro Jahr. Hierbei übermitteln die Meldebehörden zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial nach Abs, 2 Satz 1 dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31.März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden.

1. Familienname
2. Vornamen
3. gegenwärtige Anschrift

Jeder Betroffene der im Zuständigkeitsbereich der Stadt Geseke gemeldet ist hat ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe seiner Daten.

Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgerbüro der Stadt Geseke, An der Abtei 1, erklärt werden.

Streitkräfte, Musterung, Wehrpflicht
Bundeswehr

Kontakt

Außenstelle Bürgerbüro
Bachstraße 4
59590 Geseke
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