Bürgeranliegen

Was kann zwei Monate nach dem Hackerangriff wieder bearbeitet werden?

Zwei Monate nach dem Hackerangriff auf die Südwestfalen-IT laufen in der Stadtverwaltung Geseke die ersten Computer bzw. Anwendungsprogramme für Bürgeranliegen wieder an.
Folgende Dienstleistungen können in den Ämtern wieder angeboten werden:

Ordnungsamt (Mühlenstraße 11):
Antrag auf Verbrennung von Baum und Strauchschnitt
Antrag auf Einbürgerung
Antrag auf Schankgenehmigung
Gewerbe An-, Um- und Abmeldung sind derzeit ausschließlich online über das Wirtschafts-Service-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen möglich.
Link: https://service.wirtschaft.nrw/

Standesamt (Am Teich 13):
Die Sachbearbeitung läuft wieder wie vor dem Hackerangriff. Beurkundungen können aktuell nur über Rechnungsstellung bezahlt werden.

Bürgerbüro (Bachstraße 4):
Die Sachbearbeitung läuft wieder wie vor dem Hackerangriff. Zahlung von einzelnen Dienstleistungen nur in bar möglich.

Sozialamt (Bäckstraße 6):
Im Bereich Sozialhilfe / Grundsicherung / Leistungen nach dem AsylbLG können Leistungen wieder berechnet und Fälle aktiv bearbeitet werden. Beratung und Bewilligung sowie Auszahlung der Leistungen erfolgen uneingeschränkt.

Im Bereich Wohngeld läuft das Fachverfahren wieder und die seit Ende Oktober aufgelaufenen Rückstände werden sukzessiv abgearbeitet. Dadurch, dass die Datenanbindung fehlt, kann für Neufällen oder Weiterbewilligungen keine Auszahlung generiert werden. Sofern uns im Einzelfall eine dringende finanzielle Notlage nachgewiesen wird, prüfen wir individuelle Lösungen.

Pflegeberatungen sind uneingeschränkt möglich.

Bearbeitung für Antrage zur Bildung und Teilhabe sowie der Rente sind wieder uneingeschränkt möglich.