Digitale Lichtbilder
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Passbilder für Ausweisdokumente nur noch digital erstellt werden. Papiergebundene Lichtbilder werden dann nicht mehr akzeptiert. Diese Umstellung dient der Verhinderung von Manipulationen und der Vereinheitlichung des Antragsprozesses, so das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Wichtige Fristen:
• Bis zum 30. April 2025: Papiergebundene Passbilder sind noch zulässig.
• Ab dem 1. Mai 2025: Nur noch digitale Passbilder zulässig
Wichtiger Hinweis:
Bürgerinnen und Bürger, die derzeit noch ein papiergebundenes aktuelles (nicht älter als ein Jahr) Lichtbild besitzen, haben die Möglichkeit bis zum 30.04.2025 mit einem Papierlichtbild ein Ausweisdokument zu beantragen.
Das Bürgerbüro bietet bereits seit Juni 2020 die Möglichkeit, ein digitales, gebührenpflichtiges Lichtbild anzufertigen. Die digitalen Fotos können ebenso von zertifizierten Fotografen/innen oder spezialisierten Dienstleistern/innen erstellt werden. Infos über geeignete Fotodienstleister in der Nähe und weitere Informationen erteilt das Bürgerbüro der Stadt Geseke unter Tel. 02942/500150.