Friedgarten: Grabschmuck erschwert Pflege

Der Friedgarten an der Delbrücker Straße wird durch die Stadt Geseke gepflegt. Diese Pflege kann jedoch auch weiterhin nur dann sichergestellt werden, wenn sich die Nutzungsberechtigten an die entsprechenden Vorgaben halten. Heißt: Grabschmuck wie Vasen, Blumen und Lampen dürfen nur in den ersten drei Monaten nach der Beisetzung auf der Grabfläche aufgestellt werden.

Der Friedgarten an der Delbrücker Straße wird gemäß den Regelungen in der städtischen Friedhofsordnung durch die Stadt Geseke gepflegt. Diese Pflege kann jedoch auch weiterhin nur dann sichergestellt werden, wenn sich die Nutzungsberechtigten an die entsprechenden Vorgaben halten.

Heißt: Grabschmuck wie Vasen, Blumen und Lampen dürfen nur in den ersten drei Monaten nach der Beisetzung auf der Grabfläche aufgestellt werden, danach ist der Grabschmuck generell auf der dafür vorgesehen Gemeinschaftsstelle vor dem Findlingsstein abzulegen. Bei Nichtbeachtung behält sich die Stadt Geseke vor, vorhandenen Grabschmuck im Bereich der Gräber in letzter Konsequenz selbst abzuräumen und zu entsorgen. Gestattet ist es hingegen, auf die jeweilige Grabstätte Schriftplatten aufzulegen.

In der Praxis wird Grabschmuck im Bereich der Grabstellen leider immer wieder dauerhaft abgelegt, was die Pflege der Gesamtfläche, z.B. das Rasenmähen, deutlich erschwert bzw. unmöglich macht. Das Feld ist von der Friedhofsverwaltung als Rasenfläche mit Gehölzbestand angelegt worden und wird regelmäßig unterhalten und gepflegt.

Die Stadt Geseke hat bereits mit allen Nutzungsberechtigten Kontakt aufgenommen und darauf hingewiesen, dass sämtlicher Grabschmuck bitte zu entfernen ist. Leider sind viele dieser Bitte nicht nachgekommen, so dass die städtischen Friedhofsgärtner den Auftrag haben, den vorhandenen Grabschmuck im Bereich des Friedgartens, in der ersten Märzwoche abzuräumen.