Kampfmittelräumung auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorstes Störmede

Vorläufig beendet

Auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorstes Störmede an der Rüthener Straße haben seit dem Sommer 2025 umfangreiche Maßnahmen zur Kampfmittelräumung stattgefunden. In enger Abstimmung mit der Ordnungsbehörde der Stadt Geseke, dem Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen/Lippe bei der Bezirksregierung Arnsberg sowie dem Eigentümer Heidelberg Materials wurde das Gelände in den letzten Monaten systematisch untersucht und von gefährlichen Altlasten aus dem Zweiten Weltkrieg befreit. Diese Arbeiten konnten kürzlich abgeschlossen werden.

Bei der Überprüfungsmaßnahme auf dem fast 110 Hektar großen Gelände wurden insgesamt 47 intakte und bezünderte Bomben mit einem Kaliber von mehr als 50 kg freigelegt, wobei eine Bombe das Kaliber von 1.000 kg hatte. Dazu sind zahlreiche beim Aufprall aufgeplatzte, aber nicht detonierte Bomben, sogenannte Bombenzerscheller, angefallen. Bis auf eine Bombe konnten sämtliche Kampfmittel unmittelbar entschärft werden. Die nicht zu entschärfende Bombe musste kontrolliert vor Ort gesprengt werden.

Neben den genannten Bomben wurden über eine Tonne Munitionsteile mit Explosivstoff (Anhaftungen von Sprengstoff), verschiedenste Granaten und Kleinmunition aus dem Untergrund entfernt. Bei einer Vielzahl der Aufgrabungen sind zudem Fundamentreste, Bahnschwellen und Eisenschrott angetroffen worden. Als Besonderheit wurden drei Flugzeugbordkanonen gefunden.

Auf der Fläche befinden sich noch weitere, bisher noch nicht untersuchte Bombenblindgängerverdachtspunkte, die durch die bisher durchgeführten Untersuchungen nicht entkräftet werden konnten.

Historie des Geländes: Vom Segelflugplatz zum Fliegerhorst

Die Geschichte des Fliegerhorstes Störmede reicht zurück bis ins Jahr 1934. Erste Planungen sahen die Errichtung eines Segelflugplatzes durch die Tarnorganisation „Deutsche Verkehrsfliegerschule Münster“ vor. Schon bald wurde aus dem einfachen Gelände ein militärisch genutzter Fliegerhorst. Ab 1938 begannen systematische Bauarbeiten. Der Standort diente im Zweiten Weltkrieg als Ausbildungs- und Einsatzort für Luftwaffeneinheiten.

Nach Kriegsende wurde das Gelände zwar entmilitarisiert, doch viele Hinterlassenschaften – insbesondere Kampfmittel wie Bomben, Granaten und Munitionsreste – blieben im Boden zurück.

Informationen zur Arbeit des Kampfmittelbeseitigungsdienstes

Nach der Beantragung der Untersuchung einer Fläche durch die jeweilige örtliche Ordnungsbehörde werden zunächst Kriegsluftbilder der betreffenden Fläche ausgewertet, um einen Überblick über eine mögliche Kampfmittelbelastung für den zu untersuchenden Bereich zu erhalten. (Die Luftbilder sind dem Land Nordrhein-Westfalen von den ehemaligen Alliierten ausschließlich für die Zwecke der Auswertung im Rahmen der Kampfmittelbeseitigung zur Verfügung gestellt worden). Dabei können verschiedene Belastungen wie z.B. Bombardierungen, Stellungsbereiche, Artilleriebeschuss oder Bombenblindgängerverdachtspunkte erkannt werden. Zur weiteren Untersuchung wird im Regelfall, wie auch in Geseke, eine Oberflächendetektion mit einem Gradiometer durchgeführt. Mit dieser Messtechnik können eisenhaltige Objekte im Untergrund festgestellt werden. Werden bei der Auswertung der gewonnen Messdaten solche eisenhaltigen Objekte (Verdachtsmomente) erkannt, werden diese im nächsten Arbeitsschritt aufgegraben.

Wird dabei ein Kampfmittel (z.B. eine Bombe) freigelegt, ist es zwingend erforderlich, die exakte Bezünderung zu erkennen, um die möglichen weiteren Schritte für eine Entschärfung abzuwägen. Dabei müssen u.a. die Konstruktion und der Zustand (z.B. Beschädigung, Alterung) des Kampfmittels bzw. der Bezünderung beachtet werden.

Bei einer Entschärfung können verschiedene Entschärfungsmethoden zum Einsatz kommen. Diese sind immer auf das jeweilige Zündsystem und das Kampfmittel abgestimmt. Nach Möglichkeit wird zum Eigenschutz der Kampfmittelbeseitiger ein Fernentschärfungssystem gewählt, welches in ausreichender Entfernung zum Kampfmittel aus einer Deckung heraus bedient wird.

Sollte sich zeigen, dass eine Entschärfung nicht möglich ist, muss das Kampfmittel gesprengt werden. Dazu wird auf das Kampfmittel eine Sprengstoffladung aufgelegt, um eine kontrollierte Sprengung (Anm. kontrolliert bedeutet Kontrolle über den Sprengzeitpunkt) zu initiieren. In den meisten Fällen wird vor der Sprengung Wirkungsdämpfungsmaterial (z.B. Sand) aufgebracht, um Splitterflug, der zu Personenschaden auch in weiter Entfernung führen kann, weitestgehend zu unterbinden.

Bei beiden Maßnahmen, Entschärfung oder Sprengung, ist eine Evakuierung von Anwohnern im Umkreis in Abhängigkeit vom jeweiligen Kaliber der Bombe notwendig, da bei der Entschärfung eine ungewollte Umsetzung des Kampfmittels nicht ausgeschlossen werden kann bzw. die Auswirkungen der Sprengung im Vorfeld nicht vollständig abgeschätzt werden können. Entschärfte und transportfähige Kampfmittel werden im Anschluss dem landeseigenen Munitionszerlegebetrieb zugeführt.