Lärmaktionsplan Teil B an Haupteisenbahnstrecken des Bundes veröffentlicht
Umfassende Bestandsaufnahme zur Lärmbelästigung abgeschlossen
Alle fünf Jahre erstellt das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes einen Lärmaktionsplan (§ 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)). Ziel des kontinuierlich durchgeführten Prozesses ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Für den aktuellen Lärmaktionsplan ist die umfassende Bestandsaufnahme zur Lärmbelästigung nun abgeschlossen und in dem Lärmaktionsplan 2017/2018 veröffentlicht worden.
Der Lärmaktionsplan 2017/2018 ist in zwei Phasen (Teil A und Teil B) erstellt worden. In der ersten Phase, Teil A, im Sommer 2017 machten Bürgerinnen und Bürger Angaben zu ihrer Lärmsituation vor Ort. Rund 38.000 Menschen nahmen die Möglichkeit wahr, Orte zu nennen, an denen sie der Bahnlärm besonders stört. Nach dieser Öffentlichkeitsbeteiligung hat das Eisenbahn-Bundesamt Teil A des Lärmaktionsplanes fertiggestellt und veröffentlicht. In der zweiten Beteiligungsphase im Frühjahr 2018 konnten Interessierte das Verfahren des EBA bei der Lärmaktionsplanung bewerten. Knapp 40% der über 5.000 Antwortenden gaben an, dass sie dem Lärmaktionsplan Informationen über die Lärmsituation an ihrem Wohnort entnehmen konnten. Teil B des Lärmaktionsplanes ist nun ebenfalls veröffentlicht worden. Zusammen ergeben die beiden Teile den vollständigen Lärmaktionsplan 2017/2018, der unter www.eba.bund/lap als Download zur Verfügung steht. Auf Wunsch verschickt das Eisenbahn-Bundesamt auch eine gedruckte Version.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de. Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt richten. Entweder per Mail lap@eba.bund.de oder postalisch Eisenbahn-Bundesamt | Lärmaktionsplanung | Heinemannstraße 6 | 53175 Bonn.