Maigang muss ausfallen

Der 1. Mai lockt die Menschen traditionell zu Aktivitäten ins Freie, egal ob zu Ausflügen oder Kundgebungen. Oft wird schon am Vorabend der Beginn des sprichwörtlichen Wonnemonats ausgiebig gefeiert. In Zeiten von Corona ist alles anders. "Veranstaltungen und Kundgebungen dürfen nicht stattfinden, die Kontaktsperre und alle anderen Vorsichtsmaßnahmen gelten weiter", betont Kreisdirektor Dirk Lönnecke als Krisenstabsleiter des Kreises Soest. "Außerdem sollte auf Ausflüge verzichtet werden."

Polizei und Ordnungsämter kontrollieren kreisweit Einhaltung der Kontaktsperre

Der 1. Mai lockt die Menschen traditionell zu Aktivitäten ins Freie, egal ob zu Ausflügen oder Kundgebungen. Oft wird schon am Vorabend der Beginn des sprichwörtlichen Wonnemonats ausgiebig gefeiert. In Zeiten von Corona ist alles anders. "Veranstaltungen und Kundgebungen dürfen nicht stattfinden, die Kontaktsperre und alle anderen Vorsichtsmaßnahmen gelten weiter", betont Kreisdirektor Dirk Lönnecke als Krisenstabsleiter des Kreises Soest. "Außerdem sollte auf Ausflüge verzichtet werden."

Lönnecke weist darauf hin, dass Polizei und Ordnungsämter am Maifeiertag kreisweit gemeinsam verstärkt kontrollieren, ob die geltenden Vorschriften eingehalten werden. Darüber hinaus appelliere der Krisenstab, keine Verwandten und Freunde zu besuchen oder einzuladen. In Nordrhein-Westfalen seien Zusammenkünfte solcher Art in den eigenen vier Wänden rechtlich gesehen zwar nicht verboten. Es sei aber weiterhin wichtig, aus Gründen des Infektionsschutzes soziale Kontakte zu vermeiden. "Wenn sich Menschen über einen längeren Zeitraum treffen, steigt das Ansteckungsrisiko enorm", bringt es Krisenstabsleiter Dirk Lönnecke auf den Punkt und weist einmal mehr darauf hin, dass gerade ältere und kranke Menschen bei einer Infektion besonders gefährdet seien.

Wer dieser Bitte nicht folgen möchte, muss Folgendes beachten: In NRW sind Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen grundsätzlich nicht erlaubt. Also muss auch der traditionelle Maigang, bei dem Gruppen durch die Feldflur und die Ortschaften ziehen, ausfallen. Zusammenkünfte sind nur im privaten Bereich erlaubt, nicht in der Öffentlichkeit wie in Parks oder auf der grünen Wiese. Auch das Grillen im eigenen Garten hat seine Grenzen. Wenn dieses den Charakter einer öffentlichen Veranstaltung annimmt, sind die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden gehalten, einzuschreiten.

Wer auf einen Ausflug oder Spaziergang nicht verzichten möchte, den bittet Lönnecke um Vorsicht: "Wenn Ihnen andere begegnen, gehen Sie sich so gut wie möglich aus dem Weg und halten Sie mindestens eineinhalb Meter Abstand ein. Ratsam ist es auch, stark besuchte Orte, also die klassischen Ausflugsziele und touristischen Hotspots, zu meiden."

(Pressemitteilung Kreis Soest vom 21.04.2020)