Sozialhilfe-Regelsätze steigen zum 1.1.2020

Mit dem Jahreswechsel werden auch die Sozialhilfe-Regelsätze wieder nach oben angepasst. So steigt beispielsweise der Regelsatz (Regelbedarfsstufe 1) einer alleinstehenden oder alleinerziehenden Person um 8,00 € auf 432 € monatlich, der Regelsatz von Ehepartnern (Regelbedarfsstufe 2) um 7,00 € auf 389,00 €. Auch die Regelsätze für Kinder werden erhöht.
Eine Übersicht der bisher gültigen sowie der ab 01.01.2020 geltenden Regelsätze haben wir hier für Sie zusammengestellt:
ab | RBS 1 | RBS 2 | RBS 3 | RBS 4 | RBS 5 | RBS 6 |
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1.1.2019 | 424 € | 382 € | 339 € | 322 € | 302 € | 245 € |
1.1.2020 | 432 € | 389 € | 345 € | 328 € | 308 € | 250 € |
Die Erhöhungen kommen auch den Empfängern von Arbeitslosengeld II zugute sowie ebenfalls den Empfängern von AsylbLG-Leistungen, die einen "privilegierten" Leistungsanspruch nach § 2 AsylbLG haben, denn dort gelten die Sozialhilfe-Regelsätze analog.