Sozialhilfe-Regelsätze steigen zum 1.1.2020

Mit dem Jahreswechsel werden auch die Sozialhilfe-Regelsätze wieder nach oben angepasst. Wir haben die neuen Beträge hier für Sie zusammengestellt.

Mit dem Jahreswechsel werden auch die Sozialhilfe-Regelsätze wieder nach oben angepasst. So steigt beispielsweise der Regelsatz (Regelbedarfsstufe 1) einer alleinstehenden oder alleinerziehenden Person um 8,00 € auf 432 € monatlich, der Regelsatz von Ehepartnern (Regelbedarfsstufe 2) um 7,00 € auf 389,00 €. Auch die Regelsätze für Kinder werden erhöht.

Eine Übersicht der bisher gültigen sowie der ab 01.01.2020 geltenden Regelsätze haben wir hier für Sie zusammengestellt:

ab RBS 1 RBS 2 RBS 3 RBS 4 RBS 5 RBS 6
1.1.2019 424 € 382 € 339 € 322 € 302 € 245 €
1.1.2020 432 € 389 € 345 € 328 € 308 € 250 €

Die Erhöhungen kommen auch den Empfängern von Arbeitslosengeld II zugute sowie ebenfalls den Empfängern von AsylbLG-Leistungen, die einen "privilegierten" Leistungsanspruch nach § 2 AsylbLG haben, denn dort gelten die Sozialhilfe-Regelsätze analog.