Pressemitteilungen (Archiv)
Anmeldungen an den städt. Grundschulen für das Schuljahr 2019/2020
Schulpflichtig werden 2019 die Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2012 bis einschließlich 30.09.2013 geboren sind

Die Sommerferien sind vorbei und das Schuljahr 2018/2019 fängt an, da beginnen bereits die Planungen für das kommende Schuljahr 2019/2020 an den Geseker Grundschulen. 2019 werden nämlich alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2012 bis einschließlich 30.09.2013 geboren sind, schulpflichtig und nach den Sommerferien eingeschult.
Alle Eltern wurden durch ein Informationsschreiben des Schulträgers Stadt Geseke über den Ablauf der Einschulung Ihrer Kinder informiert. Soweit die Erziehungsberechtigten kein Schreiben erhalten, weil z.B. ein Zuzug in Geseke nach dem 10. August 2018 erfolgt ist, werden sie gebeten, sich direkt an die gewählte Grundschule zu wenden.
Eltern, deren Kinder nach dem Einschulungsstichtag, dem 30.09., geboren sind und eine vorzeitige Einschulung wünschen, werden ebenfalls gebeten, sich direkt an eine der Grundschulen zu wenden.
In der Zeit
vom 10.09. bis 14.09.2018 | Dr. Adenauer Schule | Alfred-Delp-Grundschule |
am 18.09. und 20.09. | Grundschule St. Marien |
am 17.09. und 19.09. | Pankratius-Grundschule Störmede |
können die Eltern bei einer der nachstehenden Grundschulen die Anmeldungen entweder schriftlich (per Fax oder Post) mit dem entsprechenden Anmeldeformular, das unter www.geseke.de - Bürgerservice/Schulen - abgerufen werden kann, oder persönlich im jeweiligen Schulsekretariat vorzunehmen.
Öffnungszeiten Schulsekretariat | ||
Dr. Adenauer-Schule | Mo. 10.09. bis Fr. 14.09.2018 | 10:45 Uhr - 12:30 Uhr |
Alfred-Delp-Schule | Mo. 10.09. bis Fr. 14.09.2018 | 08:00 Uhr - 09:30 Uhr |
Grundschule St. Marien | Di. 18.09. und Do. 20.09.2018 | 07:30 Uhr - 12:30 Uhr |
Pankratius-Grundschule Störmede | Mo. 17.09. und Mi. 19.09.2018 | 07:30 Uhr - 12:30 Uhr |
Die Stadt Geseke weist darauf hin, dass die Schulbezirke zum Schuljahr 2008/2009 aufgehoben wurden und die Eltern die Möglichkeit haben, die Grundschule frei zu wählen. Diese Wahlfreiheit wird nur durch die vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten der Schulen eingeschränkt.
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