Pressemitteilungen (Archiv)
Geseke sucht Schöffen und Schöffinnen für das Schöffengericht des Amtsgerichts Lippstadt und für die Strafkammer des Landgerichts Paderborn
Bewerbungen bis 31.03.2023 möglich | Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen in Geseke wohnen und am Stichtag 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Zudem sollen hautamtlich in der oder für die Justiz Tätige (Richter, Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare, Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer usw.) nicht zu Schöffen gewählt werden.
Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Verantwortungsbewusstsein, Unparteilichkeit, Vorurteilsfreiheit, Gerechtigkeitssinn, Selbstständigkeit und Reife des Urteils aber auch logisches Denkvermögen, Kommunikationsfähigkeit, geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Des Weiteren sollten ehrenamtliche Richter und Richterinnen über soziale Kompetenz, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen verfügen und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Erwartet wird zudem Lebenserfahrung; diese kann aus beruflicher Erfahrung, insbesondere im Umgang mit Menschen, und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren.
Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Interessierte müssen aber bereit sind, an entsprechenden Fortbildungen teilzunehmen.
Schriftliche Bewerbungen von interessierten Personen mit Angabe von Namen, Vorname, Geburtsnamen, Geburtsort, Wohnanschrift und des ausgeübten Berufs nimmt die Stadt Geseke, Ordnungsverwaltung, Mühlenstraße 11, 59590 Geseke bis zum 31.03.2023 entgegen. Das entsprechende Bewerbungsformular steht Ihnen unter www.schoeffenwahl.de zur Verfügung.
Von der Stadt Geseke ist dem Amtsgericht Lippstadt eine Vorschlagsliste mit Personen vorzulegen, die für das Amt des Schöffen in Frage kommen. Die Vorschlagsliste mit den Bewerberinnen und Bewerbern aus Geseke für das Schöffenamt soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung berücksichtigen. Die Bewerber müssen zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in Geseke wohnen. Damit das Amtsgericht eine Auswahl treffen kann, sind in der Vorschlagsliste mindestens acht Personen aufzunehmen. Die Auswahl über den in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personenkreis trifft der Rat der Stadt Geseke mit zwei Drittel Mehrheit. Aus diesen Vorschlägen wählt das Amtsgericht, wer in das Ehrenamt berufen wird.
Nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes kann das Schöffenamt nur von deutschen Staatsbürgern ausgeübt werden, die zu Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Richter, Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare, Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer können nicht zu Schöffen berufen werden. Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache ist eine Grundvoraussetzung der Bewerbung.
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