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Hundeleine im Vogelschutzgebiet Pflicht

Auch in Zeiten von Corona gilt vom 1. März bis zum 31. Juli die im NRW-Landesnaturschutzgesetz seit 2016 geregelte Anleinpflicht in Vogelschutzgebieten. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises hin. Diese Bestimmung wirkt sich für Hundehalterinnen und Hundehalter im Kreis Soest besonders aus, da viele von ihnen in ihrer Nachbarschaft zum Beispiel auf das großräumige Vogelschutzgebiet Hellwegbörde treffen.
Lange Spaziergänge in der Natur sind gesund und in diesen Tagen ein willkommener Ausgleich. Allerdings ist in den vergangenen Wochen nicht nur eine hohe Frequenz an Menschen in der Natur zu beobachten, es wurden auch gehäuft hitzige Diskussionen aufgrund freilaufender Hunde gemeldet. Daher ruft Heiko Hoffmann von der Unteren Naturschutzbehörde, als Landschaftsökologe zuständig für die Umsetzung des Vogelschutzmaßnahmenplans Hellwegbörde, zu mehr Besonnenheit und zu Rücksicht auf die heimische Tierwelt auf: "Durch das Vorkommen der stark bedrohten Vogelarten Kiebitz, Grauammer und Wiesenweihe hat der Kreis Soest eine besondere Verantwortung." Besonders diese bodenbrütenden Arten benötigten Schutz. Sie seien durch am Boden jagende Räuber wie zum Beispiel Füchse oder Waschbären und durch Flächenverluste selten geworden. Niemand sollte deshalb seinen Hund in der Brutzeit auf Feldern und Wiesen stöbern, spielen oder laufen lassen. "Ein häufiges Aufscheuchen der Elternvögel vom Nest kann zum Auskühlen der Eier führen. Sogar junge Feldhasen und Rehkitze können schon durch das Hetzen zu Tode kommen", so Hoffmann. Deshalb gelte die Bitte, auch in diesen turbulenten Zeiten ein vernünftiges Miteinander zu pflegen sowie Hunde grundsätzlich nicht in Natur- und Vogelschutzgebieten frei laufen zu lassen.
Heiko Hoffmann kann nachvollziehen, dass die gesetzliche Anleinpflicht und damit verbunden mögliche Geldbußen als Einschränkung für Hundehalter und Hunde empfunden werden. "Diese Regelungen helfen jedoch, in der Brutzeit Störungen zu vermindern", wirbt er um Verständnis.
Die genaue Abgrenzung der Natur- und Vogelschutzgebiete im Kreis Soest können auf Karten im Netz unter www.kreis-soest.de nachvollzogen werden. Einfach "Vogelschutzgebiet" ins Suchfeld eingeben.
(Pressemitteilung Kreis Soest vom 15.04.2020)
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