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Klärschlammkooperation OWL: Kooperationsvertrag unterzeichnet

Gemeinsam mit 56 Kommunen, Verbänden und Gesellschaften aus den Regierungsbezirken Detmold und Arnsberg sowie Niedersachen hat die Stadt Geseke am 14. Februar 2020 in Detmold den Vertrag zur Gründung der Klärschlammkooperation Ostwestfalen-Lippe unterzeichnet.
Die zukünftigen Gesellschafter der Klärschlammverwertung OWL GmbH vertreten 78 Gemeinden, Städte, Kreise, Wasser- und Zweckverbände, bei denen jährlich ca. 186.000 t Klärschlamm (rund 44.000 t Trockensubstanz) anfallen. Der Rat der Stadt Geseke hat dem Beitritt zur Klärschlammkooperation OWL in seiner Sitzung am 08. Oktober 2019 zugestimmt.
Wie allen anderen Beteiligten geht es auch der Stadt Geseke darum, in der Zukunft langfristig im Hinblick auf die Entsorgung des kontinuierlich anfallenden Klärschlamms maximale Entsorgungssicherheit zu gewährleisten und das Ganze möglichst zu angemessenen Entsorgungspreisen.
Die Kooperation wird nun mit der europaweiten Suche nach einem strategischen Partner beginnen. Der strategische Partner muss über ein geeignetes Grundstück für die Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage verfügen oder eine solche Anlage schon haben, die von der Kooperation dann genutzt werden kann. Die gemeinsame Entsorgung beginnt 2024, zu diesem Zeitpunkt werden dann ca. 156.000 t Klärschlamm über den strategischen Partner entsorgt. Ab 2029 sind alle Kooperationspartner an der Klärschlammlieferung beteiligt. Die gemeinsame Entsorgung erfolgt dann mindestens bis Ende 2043. Um für das Gemeinschaftsunternehmen und damit den Bürgerinnen und Bürgern eine angemessene Mitsprachemöglichkeit zu sichern, wird die Kooperation sich an der Gesellschaft zur Verbrennung der Klärschlämme beteiligen. An diesem Gemeinschaftsunternehmen werden nur diejenigen Städte und Gemeinden sowie Kreise und Verbände beteiligt, bei denen Klärschlamm anfällt bzw. denen die Entsorgung der Klärschlämme übertragen wurde. So wird sichergestellt, dass alle Beteiligten das gleiche Interesse (günstige und nachhaltige Entsorgung) im Unternehmen haben. Die Beteiligung richtet sich nach der Menge des anfallenden Klärschlamms. Alle Kooperationspartner konnten individuell festgelegen, mit welchen Mengen sie zu welchem Zeitpunkt einsteigen. Das Konzept sieht eine langfristige Entsorgungssicherheit, Solidarität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit vor.
Hintergrund:
Die Stadt Geseke betreibt die Zentralkläranlage Geseke. Sie ist für den dort anfallenden Klärschlamm entsorgungspflichtig. Diese Entsorgung wurde in den letzten Jahren immer schwieriger und kostenaufwändiger. Hintergrund ist die 2017 geänderte Abfallklärschlammverordnung und die 2017 novellierte Düngeverordnung. Die Klärschlammverordnung enthält unter anderem Fristen zur Umsetzung bis 2029, die sich insbesondere auf den Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Ausbringung und auf die Phosphorrecyclingpflicht für Klärschlamm aus der kommunalen Abwasserbehandlung beziehen. Hieraus ergibt sich Handlungsbedarf. Die Erfahrungen des letzten Jahres mit dem Inkrafttreten der Abfallklärschlammverordnung und der Novellierung der Düngeverordnung und der daraus resultierenden zunehmenden Schwierigkeiten bei der bisher in der Region vorherrschenden landwirtschaftlichen Verwertung haben zudem die große Bedeutung einer gesicherten Entsorgung zu angemessenen Preisen wieder aufgezeigt.
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