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Räumpflicht für Haus- und Grundstückseigentümer

Auch wenn der Winter bisher - abgesehen von einem kurzen Schnee-Regen-Schauer - noch keinen Einzug gehalten hat, weist die Stadt Geseke dennoch schon jetzt auf die bestehende Räum- und Streupflicht der Haus- und Grundstückseigentümer hin.

Auch wenn der Winter bisher - abgesehen von einem kurzen Schnee-Regen-Schauer - noch keinen Einzug gehalten hat, weist die Stadt Geseke dennoch schon jetzt auf die bestehende Räum- und Streupflicht der Haus- und Grundstückseigentümer hin. Denn: Klare Luft, klirrende Kälte, Regen und Schnee - der Winter hat viele Facetten, die zu glatten oder zugeschneiten Straßen, Wegen und Bürgersteigen führen können.

Vor dem eigenen Grundstück sind Eis und Schnee auf dem Gehweg zu beseitigen. Bei Glätte sind sogenannte abstumpfende Streumittel wie Sand oder Split zu streuen. Streusalz darf nur bei Eisregen oder bei Steigungen oder ähnlichen Gefahrenstellen verwendet werden. Falls akute Rutschgefahr besteht, ist mehrmals täglich zu räumen und zu streuen.

Diese Reinigungspflicht gilt aber nicht nur für die Gehwege, sondern auch für gemeinsame Fuß- und Radwege sowie für Anliegerstraßen ohne extra ausgewiesene Gehwege. Bei Straßen, für die keine Straßenreinigungsgebühren an die Stadt Geseke bezahlt werden, ist die Straße bis zur Fahrbahnmitte von Eis und Schnee zu befreien. Dabei gilt als Fahrbahn die gesamte Straße mit Radweg, befestigten Seitenstreifen, Trennstreifen und Bushaltebuchten.

Von montags bis samstags sind die Haus- beziehungsweise Grundstückseigentümer verpflichtet, über Nacht gefallenen Schnee bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr zu räumen. Um Stürze und Unfälle zu vermeiden, müssen die Wege bei Rutschgefahr bis 20 Uhr gereinigt werden. Auf Gehwegen ist mindestens ein 1 Meter breiter Streifen schnee- und eisfrei zu halten. Schnee und Eis dürfen nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn geschafft werden. Damit das Tauwasser später abfließen kann, sind die Gullys und Hydranten von Eis und Schnee freizuhalten.

Ob die Stadt Geseke die Reinigungspflicht trägt oder die Pflicht auf den Grundstückseigentümer übertragen wurde, kann in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Geseke nachgeschlagen werden. Unter www.geseke.de kann sie im Bereich Rathaus & Politik - Satzungen & sonstiges Ortsrecht - eingesehen werden. Die Straßenreinigungspflicht kann von dem Eigentümer allerdings auch auf seine Mieter oder eine dritte Person übertragen werden.

Weitere Fragen beantwortet die Stadtverwaltung unter Tel. 02942/500-65.

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