Pressemitteilungen (Archiv)

Straßen- und Kanalbauprogramm aktualisiert

Interessierte finden seit dem vergangenen Jahr finden Interessierte einen Überblick über die in den nächsten Jahren vorgesehenen Kanal- und Straßenbaumaßnahmen im Internet. Diese Liste ist aktualisiert worden.

Seit dem vergangenen Jahr finden Interessierte auf der Internetseite der Stadt Geseke einen Überblick über die in den nächsten Jahren vorgesehenen Kanal- und Straßenbaumaßnahmen.

Auf der Seite www.geseke.de unter der Rubrik Leben & Wohnen und den Punkten Bauen & Wohnen und Straßen & Wege ist das aktuelle Straßen- und Kanalbauprogramm 2018 bis 2021 mit den bisher veranschlagten Investitionskosten und dem Hinweis auf bestehende Anliegerbeitragspflichten veröffentlicht.

Peter Stephan, Leiter der Bauverwaltung: "Den Bürgern und Anliegern der betroffenen Straßen möchten wir auf diese Weise die Gelegenheit geben, sich auf die anstehenden Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenbereich einzustellen. Somit besteht auch die Möglichkeit, eigene, auf dem Grundstück vorgesehene Vorhaben mit den von der Stadt geplanten Maßnahmen frühzeitig abzustimmen. Die veröffentlichte Maßnahmenliste ersetzt natürlich nicht die Anliegerversammlungen, in denen die Stadt die Anlieger zeitnah vor der baulichen Umsetzung der Ausbaumaßnahmen informiert und die konkreten Planungen vorstellt?.

Bei den im Kanal- und Straßenbauprogramm aufgeführten Maßnahmen werden in der Regel die Fahrbahnen und Gehwege komplett neu ausgebaut, die vorhandenen Kanäle ganz oder teilweise erneuert und die vorhandenen Grundstücksanschlussleitungen, wenn notwendig, instandgesetzt. Die aufgelisteten Maßnahmen lösen im Regelfall Beitragszahlungen für die Anlieger aus. Diese Beiträge können Erschießungsbeiträge für die erstmalig endgültige Herstellung der Straße sein oder Straßenbaubeiträge für die Herstellung bzw. Erneuerung oder Verbesserung einer Straße. Je nach Art des Ausbaubeitrages werden die Anlieger mit unterschiedlichen Aufwendungen beteiligt; Auskunft über die Abrechnungsregeln oder die Anliegeranteile erhalten Sie in der städtischen Beitragsabteilung oder entnehmen Sie den jeweiligen städtischen Satzungen (Satzung der Stadt Geseke über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen oder Satzung der Stadt Geseke über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen nach § 8 Kommunalabgabengesetz).

Da die Höhe der zu erwartenden Beiträge von sehr vielen, zum größten Teil noch nicht bekannten Faktoren bestimmt wird (beispielsweise Höhe der Baukosten, Art und Maß der baulichen Nutzung von Grundstücken, Bildung von Abrechnungsabschnitten etc.) können noch keine Angaben über die konkrete Beitragshöhe bei den einzelnen Maßnahmen gemacht werden.

Bürgermeister Dr. Remco van der Velden: "Natürlich können sich in der Investitionsplanung aus den verschiedensten Gründen zeitliche Verschiebungen ergeben. Solche Veränderungen und evtl. neu hinzukommende Maßnahmen werden in der Liste jährlich aktualisiert.?

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