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Übernahme der Ukraine-Leistungsfälle durch das Jobcenter verzögert sich

Für den Monat Juni 2022 zahlt noch das Sozialamt der Stadt Geseke. Das Jobcenter übernimmt ab 1. Juli.

Für die Leistungsberechtigten ergeben sich keine Nachteile

Die Stadt Geseke hatte viele Geflüchtete aus der Ukraine, die derzeit in Geseke Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, bereits vor einigen Wochen darüber informiert, dass zum 1. Juni 2022 das Jobcenter in Lippstadt für die weitere Leistungsgewährung zuständig sein würde. Dies gilt nämlich für alle erwerbsfähigen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, denen durch die Ausländerbehörde bescheinigt wurde, dass sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz beantragt haben (Fiktionsbescheinigung) oder denen die Aufenthaltserlaubnis schon ausgestellt wurde.

Zugleich hatte das Sozialamt seinerzeit darauf hingewiesen, dass die Stadt Geseke für diesen Personenkreis aber für den Monat Juni noch „vorleisten“ würde, sofern eine Bewilligung der SGB II-Leistungen durch das Jobcenter nicht pünktlich zum 1. Juni möglich sein sollte. Dieser Fall ist nun eingetreten.

Obwohl das neue Gesetz inzwischen vom Bundestag beschlossen und am vergangenen Freitag auch im Bundesrat verabschiedet wurde, kann eine finale Umsetzung durch das Jobcenter bis zum 1. Juni jetzt nicht mehr gewährleistet werden. Eine Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt ist nicht frühzeitig genug erfolgt. Der zeitliche Vorlauf für eine pünktliche Fallübernahme ist aufgrund verbindlicher Rechenlauftermine nicht mehr ausreichend.

Die Übernahme der Fälle durch das Jobcenter war unter erheblichem Zeitdruck und mit einer großen Kraftanstrengung bestmöglich vorbereitet worden. Aber die äußeren Umstände führen jetzt im letzten Moment zu einer Verzögerung, die weder das Jobcenter, noch die Stadt Geseke zu vertreten haben.

Die gute Nachricht: Für die betroffenen Menschen ist dies unproblematisch. Finanzielle Nachteile ergeben sich nicht.

Wer bislang AsylbLG-Leistungen von der Stadt Geseke erhalten hat, nach wie vor in Geseke lebt und weiterhin der finanziellen Hilfe bedarf, wird für den Monat Juni die Leistungen zum Lebensunterhalt noch einmal von der Stadt Geseke erhalten. Derzeit ist mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass eine Fallübernahme für nahezu alle Anspruchsberechtigten, die den SGB II-Leistungsantrag gestellt haben, durch das Jobcenter zum 1. Juli 2022 stattfinden wird.

Eine unterbrechungsfreie Hilfegewährung ist somit sichergestellt. Sollten die Leistungen des Jobcenters für Juni höher sein, als die Leistungen der Stadt Geseke, werden die Berechtigten die entsprechenden Differenzbeträge demnächst automatisch vom Jobcenter nachgezahlt bekommen. Im Übrigen wird das Jobcenter die Juni-Leistungen an die Stadt Geseke erstatten.

Bereits durch die Stadt Geseke ausgegebene Berechtigungsscheine für ärztliche Behandlung behalten ihre Gültigkeit, wenn sie für das 2. Quartal 2022 ausgestellt sind (gültig bis 30.06.2022). Unabhängig davon wird es dabei bleiben, dass alle Leistungsberechtigten, für die das Jobcenter demnächst rückwirkend ab 1. Juni die Hilfegewährung aufnimmt, auch ab 1. Juni 2022 Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sein werden, die sie zuvor ausgewählt haben. Insoweit können ab 1. Juni medizinische Leistungen bereits über die Krankenkasse in Anspruch genommen und abgerechnet werden.

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