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Mangelnde Sicht an Kreuzungs -und Einmündungsbereichen
Blumen, Sträucher und Hecken im Stadtbild sind schön, können aber zur Beeinträchtigung für Fußgänger und für Gefahr im Straßenverkehr sorgen. Häufig ist es so, dass Zweige von Bäumen und Sträuchern privater Grundstücke über die Grundstücksgrenze hinaus auf Geh- und Radwege sowie Straßenflächen ragen und zu hochwachsende Hecken zu mangelnder Sicht an Kreuzungs- und Einmündungsbereichen führen.
Die Stadt Geseke bittet alle Eigentümer bzw. Besitzer eines Grundstücks, Hecken, Sträucher und Bäume in Straßeneinmündungen und Kreuzungsbereichen so weit zurück zu schneiden, dass Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen ausgeschlossen sind. Bitte achten Sie darauf, dass die Anpflanzungen nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen und dass bei Grundstücken, die im Kreuzungsbereich von Straßen liegen, ein Sichtdreieck freigehalten wird.
"Nehmen Sie Rücksicht und schützen Sie die Verkehrsteilnehmer", bittet das städtische Ordnungsamt. "Bitte beachten Sie, dass Sie als Grundstückseigentümer bzw. -besitzer nach § 30 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen verkehrssicherungspflichtig sind."