Mobile Geschwindigkeitsanzeigen für mehr Sicherheit an Schulen und Kindergärten
Um die Verkehrssicherheit, insbesondere für Kinder und Jugendliche zu verbessern, hat die Stadt Geseke fünf mobile Geschwindigkeitsmessgeräte erworben. Das Projekt wurde im Rahmen der GAK-Kleinprojektförderung unterstützt und umgesetzt: 80 Prozent der Kosten werden über Fördermittel getragen, 20 Prozent hat die Stadt Geseke als Eigenanteil übernommen.
Gerade im Umfeld von Schulen und Kindergärten treffen zu den Bring- und Abholzeiten viele Verkehrsteilnehmende aufeinander. Zugleich sind zahlreiche Kinder zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs. Die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist dort deshalb besonders wichtig.
Die sogenannten „Smiley-Anzeigen“ zeigen Verkehrsteilnehmenden unmittelbar ihre gefahrene Geschwindigkeit an. Diese direkte Rückmeldung soll zu einer angepassten Fahrweise motivieren und das Bewusstsein für die Sicherheit anderer stärken.
Die solarbetriebenen und mobilen Geschwindigkeitsanzeigen sind derzeit im Bereich der Grundschulen im Einsatz. Ein weiteres Gerät befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Fußgängerüberweg an der Störmeder Straße, da diese Querung nicht immer von den Autofahrern wahrgenommen wird. Durch ihre mobile Bauweise können die Anzeigen künftig flexibel an weiteren Stellen im Stadtgebiet eingesetzt werden.
„Mit den mobilen Geschwindigkeitsanzeigen setzen wir ein sichtbares Zeichen für mehr Rücksicht im Straßenverkehr, insbesondere dort, wo Kinder täglich unterwegs sind“, so Bürgermeister Dr. Remco van der Velden. Bei der Übergabe der Förderplakette bedankte er sich bei Udo Heinrich, Vorstand LEADER 5verBund sowie bei den Regionalmanagerinnen Michaela Gran und Anna Raneck-Kuhlmann für die Förderung des Projektes.
Hintergrundinformationen GAK-Kleinprojekte
LEADER-Regionen in Nordrhein-Westfalen haben die Möglichkeit, zusätzliche Fördergelder über die Richtlinie der GAK-Strukturentwicklung der Region zur Verfügung zu stellen. Die Förderung funktioniert nach dem Bottom-Up-Prinzip und wird finanziert durch das Bundesprogramm „Gemeinschaftsaufgabe für Agrar- und Küstenschutz“ sowie durch das Land NRW, die Lokale Aktionsgruppe 5verBund und die darin angeschlossenen beteiligten Kommunen. Der Fördersatz beträgt 80 % der Projektkosten von maximal 20.000 Euro. Den Eigenanteil von 20 % erbringt der Projektträger.