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Wohngeldreform 2023: Verzögerungen wohl unvermeidlich

Der zeitliche Vorlauf für die zum 1.1.2023 geplante Wohngeldreform ist bei weitem nicht ausreichend, um alle zu erwartenden Anträge kurzfristig zu bearbeiten. Verzögerungen sind daher leider nicht auszuschließen.

Die Bundesregierung plant eine umfangreiche Wohngeldreform, die bereits zum 1.1.2023 in Kraft treten soll. An dem grundsätzlich begrüßenswerten Vorhaben wird aber schon seit Wochen landesweit massive Kritik geäußert, da die Kommunen überhaupt nicht in der Lage sind, mit derart knapper Vorlaufzeit diese Reform umzusetzen. Weder sind die Berechnungs- und Zahlsysteme bislang an die neuen Vorgaben angepasst, noch steht ausreichend Personal in den bundesdeutschen Wohngeldstellen zur Verfügung.

Es ist daher leider zu erwarten, dass viele Wohngeldberechtigte zum Jahreswechsel erstmal eine Enttäuschung erleben werden, wenn der neue Wohngeldbescheid wochenlang auf sich warten lässt. Die Beschäftigten in den Wohngeldstellen trifft hier in aller Regel keine Verantwortung. Sie geben ihr Bestes, haben aber dennoch kaum eine Chance, die zu erwartende "Antragsflut" zeitnah abzuarbeiten. Immerhin handelt es sich um die größte Wohngeldreform seit Einführung der staatlichen Leistung im Jahre 1965.

Auch die Wohngeldstelle der Stadt Geseke kann derzeit leider deutliche Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung zum Jahreswechsel und mindestens bis ins Frühjahr 2023 hinein nicht ausschließen. Trotz aller Anstrengungen mit dem Ziel einer zügigen Bearbeitung werden die zeitlichen, technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen wohl unweigerlich zu längeren Wartezeiten führen. Wir möchten alle Betroffenen schon jetzt um Verständnis bitten, zumal wir die äußeren Umstände wenig bis gar nicht beeinflussen können.

Für die meisten Wohngeldempfänger werden die geplanten Änderungen zu einer spürbaren Erhöhung des monatlichen Zahlbetrages führen. Zwar ist nach aktuellem Stand geplant, die Mietenstufen vieler Kommunen zu verändern. Demnach würde Geseke von der bisherigen Mietenstufe II in die Mietenstufe I eingeordnet. Das würde für Geseke bedeuten, dass die zu erwartenden Wohngelderhöhungen tendenziell niedriger ausfallen, als in Kommunen mit unveränderter Mietenstufe. Aber dennoch dürfte das monatliche Wohngeld grundsätzlich steigen.

Darüber hinaus wird es viele Personen bzw. Haushalte mit geringem Einkommen geben, die ab dem 1.1.2023 erstmals einen Anspruch auf Wohngeld geltend machen können. In diesem Zusammenhang werden auch einige Empfänger aufstockender Leistungen der Sozialhilfe oder der Grundsicherung vom bisherigen Leistungssystem in den Wohngeldbezug wechseln können, weil der mögliche Wohngeldanspruch höher sein wird, als die bisher bezogene Transferleistung.

Die Wohngeldstelle der Stadt Geseke berät Sie gerne individuell und prüft im Wege einer Probeberechnung Ihren möglichen Wohngeldanspruch ab dem 1.1.2023, sobald die Berechnungssysteme entsprechend angepasst sind.

Bitte beachten Sie, dass Wohngeld antragsabhängig gewährt wird und stets frühestens ab dem Ersten des Antragsmonats beginnt. Die Antragsfrist für Wohngeld ab Januar 2023 ist also der 31.1.2023. Wer bereits Wohngeld bezieht, profitiert selbstverständlich automatisch von den Leistungsverbesserungen.

Soweit trotz rechtzeitiger Antragstellung die Zahlungen nicht pünktlich erfolgen können, werden diese selbstverständlich später nachträglich gewährt. Dasselbe gilt für etwaige Erhöhungsansprüche von Bestandskunden im laufenden Wohngeldbezug.

Übrigens: Familien, die Wohngeld beziehen, haben vollen Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket für ihre Kinder. Detailinformationen dazu finden Sie hier.