Wohngeld: Nur zu Ihrem Vorteil!
Es ist eine bekannte Tatsache, dass in Deutschland viele Menschen auf Wohngeld verzichten, obwohl sie einen Anspruch darauf haben. Über die Gründe lassen sich nur Vermutungen anstellen:
- Fürchten manche Berechtigte ein allzu bürokratisches Antragsverfahren?
- Besteht vielleicht die Annahme, dass das Wohngeld nur darlehensweise gewährt wird?
- Sorgt man sich darum, dass die Wohngeldstelle den Einsatz von Sparguthaben fordert?
- Oder dass bei einer vermeintlich zu teuren / zu großen Wohnung ein Umzug verlangt wird?
Die Motive für einen Verzicht auf Wohngeld sind natürlich stets individuell. Vermutlich wird es aber nicht selten so sein, dass die staatliche Leistung den Menschen einfach nicht ausreichend bekannt ist. Und dies, obwohl es Wohngeld schon seit 1965 gibt.
Wir erleben gelegentlich im Rahmen der persönlichen Beratung eine gewisse Unsicherheit, mitunter auch das eine oder andere Missverständnis zum Thema Wohngeld. Wenn etwa solche Bedenken wie die oben genannten geäußert werden, können wir diese stets schnell ausräumen. Denn sie sind völlig unbegründet.
Hier einige Fakten zum Wohngeld:
Eine Inanspruchnahme von Wohngeld kann sich gleich mehrfach lohnen!
- Wohngeld ist im Wesentlichen abhängig von der Höhe des Einkommens, von der Zahl der Haushaltsangehörigen und von der Höhe der Wohnkosten.
- Die staatliche Leistung gewährt einen monatlichen Zuschuss zu den Unterkunftskosten, sowohl für Wohnungsmieter wie auch für Wohnungseigentümer.
- Wohngeld wird niemals darlehensweise gewährt.
- Da die Bewilligung in der Regel für 12 Monate erfolgt, bietet Wohngeld (bei gleichbleibenden Lebensverhältnissen) meistens eine finanzielle Planungssicherheit für ein ganzes Jahr.
- Die Wohngeldstelle ist kein Sozialamt. Sie interessiert sich nicht dafür, ob die Wohnung möglicherweise zu groß oder die Miete eventuell zu teuer ist. Und daher wird die Wohngeldstelle auch niemanden auffordern, sich eine günstigere Unterkunft zu suchen.
- Wohngeld wird weitgehend unabhängig von vorhandenem Vermögen gewährt. Nur bei erheblichem Vermögen besteht ein Ausschluss von Wohngeld.
- Bei Wohngeldbezug werden keine Angehörigen angeschrieben, wie es gelegentlich beim Sozialamt vorkommt.
- Alle zwei Jahre wird das Wohngeld automatisch an die Entwicklung der Wohnungsmieten und der Haushaltseinkommen angepasst.
- Gehört (mindestens) ein Kind dem Haushalt an, für das Kindergeld bezogen wird, eröffnet Wohngeld zugleich den Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket.
- Wohngeldempfänger, die für mindestens ein Kind Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten, haben einen Anspruch auf Ausstellung des Geseker Familienpasses.
Die Beantragung von Wohngeld ist relativ unkompliziert. Die Wohngeldstelle der Stadt Geseke unterstützt Sie gerne bei der persönlichen Abgabe des Erst- oder Folgeantrages. Alternativ ist eine Antragstellung auch online möglich.
Angesichts der genannten Vorteile gibt es in der Regel keinen vernünftigen Grund, auf Wohngeld zu verzichten. Ein Wohngeldbezug lohnt sich (fast) immer. Unabhängig von der monatlichen Höhe. Daher ist es sinnvoll, selbst einen nur kleinen monatlichen Zahlbetrag in Anspruch zu nehmen.
Sollte es einmal im individuellen Einzelfall günstiger sein, anstelle von Wohngeld eine andere Sozialleistung in Anspruch zu nehmen, werden wir Sie im Rahmen der persönlichen Beratung darauf aufmerksam machen.
Ansonsten gilt: Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, ist schnell ermittelt. Gerne fertigt die Wohngeldstelle der Stadt Geseke für Sie auf Anfrage eine unverbindliche Probeberechnung. Oder Sie rechnen einmal selbst, völlig anonym und ganz bequem von zu Hause aus mit dem offiziellen Wohngeldrechner NRW.