Familienpass der Stadt Geseke

Der Geseker Familienpass gewährt Vergünstigungen für kulturelle und sportliche Veranstaltungen der Stadt Geseke sowie bei den Eintrittspreisen der Geseker Schwimmbäder und ggf. auch bei Vereinsbeiträgen.

Den Geseker Familienpass erhalten Personen oder Familien, die bestimmte wirtschaftliche oder persönliche Voraussetzungen erfüllen.

Der Geseker Familienpass wird auf Antrag zunächst für die Dauer eines Jahres ausgestellt. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Ausweis bei weiterem Vorliegen der Voraussetzungen jeweils für ein Jahr verlängert. Ausstellung bzw. Verlängerung Ihres Familienpasses erledigt für Sie das Bürgerbüro der Stadt Geseke.

Die entsprechenden Anträge erhalten Sie im Bürgerbüro. Hier werden Sie bei Bedarf auch ausführlich aufgeklärt über die Voraussetzungen zur Ausstellung des Familienpasses sowie über die Vergünstigungen, die Ihnen als Familienpassinhaber von städtischen und anderen Stellen eingeräumt werden.

Wenn Sie sich vorab bereits informieren möchten, schauen Sie doch bitte einmal in die Richtlinien für die Ausstellung des Geseker Familienpasses, die Sie hier im vollen Wortlaut abrufen können.

Übrigens: Die Stadt Geseke räumt Inhabern von Familienpässen anderer Gemeinden dieselben Vergünstigungen ein, die für den Geseker Familienpass gelten. In ähnlicher Weise verfahren auch zahlreiche andere Städte und Gemeinden, so dass Sie davon ausgehen können, mit dem Geseker Familienpass auch andernorts viele Vorteile in Anspruch nehmen zu können.

Ansprechpartner

Bürgerbüro


Adresse

Außenstelle Bürgerbüro
Bachstraße 4
59590 Geseke

Leitung

Bürgerbüro
Fachbereich I. Zentrale Dienste, Bildung, Bürgerdienste und Soziales

Generelle Erreichbarkeit

Öffnungszeiten
Tag
Montag:07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag:07.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch:07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag:07.30 - 18.00 Uhr
Freitag:07.30 - 12.30 Uhr
Samstag:10.00 - 12.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

Das Bürgerbüro bietet Ihnen eine Reihe häufig nachgefragter Dienstleistungen und Produkte der gesamten Verwaltung an. Eine Vielzahl von Formularen (auch anderer Behörden) wird bereitgehalten, auf Wunsch auch angenommen und an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Darüber hinaus versteht sich das Bürgerbüro als allgemeiner Auskunfts- und Informationsservice der Stadtverwaltung. Zugleich nimmt das Bürgerbüro auch alle Aufgaben der städtischen Einwohnermeldebehörde wahr.

Das Bürgerbüro hat besonders kundenfreundliche Besuchszeiten.

Anfahrt