Führungszeugnisse

Den Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses können Sie im Bürgerbüro stellen, insofern Sie in Geseke gemeldet sind. Bringen Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Pass mit. Der Antrag ist persönlich zu stellen. Sie können sich bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.

Alle Personen über 14 Jahre können ein Führungszeugnis beantragen. Bis zum 18. Geburtstag kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.

Die Bearbeitungszeit liegt bei ca. 5 - 10 Werktagen, jedoch kann bei europäischen Führungszeugnissen oder bei Führungszeugnissen zur Vorlage mit einer verlängerten Bearbeitungszeit von ca. 6 - 8 Wochen gerechnet werden. 

Für Personen ab 16 Jahre besteht die Möglichkeit ein Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Grundvoraussetzung ist der Besitz eines Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (Dokumente mit Gültigkeitsbeginn ab 15.07.2017 sind automatisch freigeschaltet). Über den Link gelangen Sie weiter auf das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz BfJ - Service-Center-Führungszeugnis (bund.de) Sie erhalten hier alle wichtigen Informationen zur Beantragung und weitere Verlinkungen zu den Nutzungsvoraussetzungen.
Die Gebühr kann mit einer Kreditkarte entrichtet werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter der genannten Internetadresse.
Bitte beachten Sie: Die Beantragung von Auskünften über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz mithilfe mobiler Endgeräte wird derzeit nicht unterstützt!

 

Arten von Führungszeugnissen
 Belegart Nfür private ZweckeBitten bringen Sie Ihren Personalausweis/ Pass mit. 
Belegart O                                                                                           zur Vorlage bei einer Behörde                                         Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, wird dieses direkt zu der angegebenen Behörde übermittelt. Wir benötigen in daher bei der Antragstellung die genaue Postanschrift der Behörde und Ihr Aktenzeichen / Verwendungszweck. Bringen Sie außerdem bitte Ihren Personalausweis / Pass mit. 
erweitertes Führungszeugnisz.B. für den Arbeitgeber, etc. Benötigen Sie ein erweitertes Führungszeugnis, ist uns zur Antragstellung eine Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. des Trägers vorzulegen, in der dieser bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorliegen. Die Bescheinigung muss auf Ihre Personalien ausgestellt sein. Bringen Sie bitte außerdem Ihren Personalausweis / Pass mit. 
Europäisches Führungszeugnis Bürgerinnen und Bürger die -neben oder anstatt der deutschen- die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen und ein Führungszeugnis beantragen, erhalten vom Bundesamt für Justiz zwingend ein sogenanntes Europäisches Führungszeugnis. Das Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Weitere Informationen zum Thema “Antrag aus dem Ausland oder zur Verwendung im Ausland” erhalten Sie hier

Alle weiteren Fragen zu Führungszeugnissen beantwortet das Bundeamt für Justiz in einem FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Online-Beantragung von Führungszeugnissen ausschließlich über das amtliche Online-Portal des Bundesamtes für Justiz (BfJ)

Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass eine Online-Beantragung von Führungszeugnissen ausschließlich über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ) möglich ist. Dieses ist unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de erreichbar.

Anders lautende Internetadressen, unter denen dem Anschein nach Führungszeugnisse beantragt werden können, stehen in keinem Zusammenhang mit dem BfJ. Dort vermeintlich gestellte Anträge sowie dort geleistete Zahlungen erreichen das BfJ nicht.

Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie:

  • Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
  • Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
  • Die ab dem 1. November 2014 verfügbare AusweisApp2 (fühere Versionen sind nicht nutzbar).
  • ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.

Bitte beachten Sie: 
Die Beantragung von Auskünften über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz mithilfe mobiler Endgeräte wird derzeit nicht unterstützt!!!

Um sich zu verifizieren müssen in jedem Fall die Personendaten Ihres online-fähigen Personalausweises ausgelesen werden.

13,00€ (einfaches oder erweitertes Führungszeugnis)

Eine Gebührenbefreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dies kann vor allem für ehrenamtliche Tätigkeiten von Bedeutung sein. Der schriftliche Antrag auf Gebührenbefreiung bzw. der entsprechende Nachweis muss bei der Beantragung des Führungszeugnisses vorgelegt werden. Beachten Sie bitte die Hinweise des Bundesamtes für Justiz

  • Online-Service des Bundesamtes für Justiz. Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, die AusweisApp2 und ein passendes Kartenlesegerät.

Bundeszentralregister

Kontakt

Außenstelle Bürgerbüro
Bachstraße 4
59590 Geseke

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