Führerscheinangelegenheiten

Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt dazu in aller Regel eine Fahrerlaubnis, dessen Besitz durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachgewiesen wird. 

Die Erteilung von Fahrerlaubnissen ist Aufgabe des Straßenverkehrsdienstes – Führerscheinstelle – bei der Kreisverwaltung Soest.

Die Stadt Geseke ist hier nicht unmittelbar zuständig. Alle relevanten Informationen zu Führerscheinangelegenheiten finden Sie auf der Internetseite des Kreises Soest.

Fahrerlaubnis

Kontakt

Außenstelle Bürgerbüro
Bachstraße 4
59590 Geseke
Öffnungszeiten
Tag
Montag:07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag:07.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch:07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag:07.30 - 18.00 Uhr
Freitag:07.30 - 12.30 Uhr
Samstag:10.00 - 12.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
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