Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer und zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Stadt Geseke. Mit ihr werden zahlreiche öffentliche Aufgaben wie Straßen, Schulen, Kindertagesstätten, Grünanlagen oder die Feuerwehr finanziert.
Grundsteuer A und B
Das Grundsteuergesetz unterscheidet zwei Steuerarten:
Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.
Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke, beispielsweise Wohnhäuser, Eigentumswohnungen oder Gewerbegrundstücke.
Die jeweiligen Hebesätze werden jährlich vom Rat der Stadt Geseke beschlossen.
Grundsteuerreform
Zum 1. Januar 2025 ist die Grundsteuerreform in Kraft getreten. Grundlage war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherige Bewertung der Grundstücke nicht mehr verfassungsgemäß war. Daher wurden alle Grundstücke durch die Finanzverwaltung neu bewertet.
Die Stadt Geseke hat auf die Bewertung keinen Einfluss und ist an die Feststellungen des Finanzamts gesetzlich gebunden (§ 182 Abgabenordnung).
So wird die Grundsteuer berechnet
Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten:
Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuermessbetrag.
Die Stadt Geseke multipliziert diesen mit dem festgelegten Hebesatz und setzt die Grundsteuer fest.
Grundsteuermessbetrag × Hebesatz = Grundsteuer
Fragen zum Grundsteuerwert oder Messbetrag beantwortet ausschließlich das zuständige Finanzamt.
Eigentumswechsel
Nach dem Kauf einer Immobilie erfolgt die Umschreibung der Grundsteuer nicht sofort. Maßgeblich ist, wem das Grundstück am 1. Januar eines Jahres steuerlich zugerechnet wird. Die Umschreibung erfolgt daher gem. § 9 Abs. 1 Grundsteuergesetz (GrStG) zum 1. Januar des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres, nachdem das Finanzamt die neuen Eigentumsverhältnisse festgestellt hat.
Eine abweichende Regelung im Kaufvertrag betrifft lediglich das Innenverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer und hat keinen Einfluss auf die Steuerpflicht gegenüber der Stadt.
Fälligkeit
Die Grundsteuer ist gemäß § 28 Abs. 1 GrStG zu je einem Viertel des Jahresbetrages fällig am:
15. Februar
15. Mai
15. August
15. November
Auf Antrag ist auch eine jährliche Zahlung zum 1. Juli möglich (§ 28 Abs. 3 GrStG).
Ansprechpartner
Bei Fragen zum Grundsteuerbescheid, zu Fälligkeiten oder Zahlungen hilft Ihnen die Steuerabteilung der Stadt Geseke gerne weiter. Für Fragen zur Grundstücksbewertung oder zum Grundsteuermessbetrag ist ausschließlich das zuständige Finanzamt Ansprechpartner.
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer und zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Stadt Geseke. Mit ihr werden zahlreiche öffentliche Aufgaben wie Straßen, Schulen, Kindertagesstätten, Grünanlagen oder die Feuerwehr finanziert.
Grundsteuer A und B
Das Grundsteuergesetz unterscheidet zwei Steuerarten:
Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.
Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke, beispielsweise Wohnhäuser, Eigentumswohnungen oder Gewerbegrundstücke.
Die jeweiligen Hebesätze werden jährlich vom Rat der Stadt Geseke beschlossen.
Grundsteuerreform
Zum 1. Januar 2025 ist die Grundsteuerreform in Kraft getreten. Grundlage war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherige Bewertung der Grundstücke nicht mehr verfassungsgemäß war. Daher wurden alle Grundstücke durch die Finanzverwaltung neu bewertet.
Die Stadt Geseke hat auf die Bewertung keinen Einfluss und ist an die Feststellungen des Finanzamts gesetzlich gebunden (§ 182 Abgabenordnung).
So wird die Grundsteuer berechnet
Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten:
Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuermessbetrag.
Die Stadt Geseke multipliziert diesen mit dem festgelegten Hebesatz und setzt die Grundsteuer fest.
Grundsteuermessbetrag × Hebesatz = Grundsteuer
Fragen zum Grundsteuerwert oder Messbetrag beantwortet ausschließlich das zuständige Finanzamt.
Eigentumswechsel
Nach dem Kauf einer Immobilie erfolgt die Umschreibung der Grundsteuer nicht sofort. Maßgeblich ist, wem das Grundstück am 1. Januar eines Jahres steuerlich zugerechnet wird. Die Umschreibung erfolgt daher gem. § 9 Abs. 1 Grundsteuergesetz (GrStG) zum 1. Januar des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres, nachdem das Finanzamt die neuen Eigentumsverhältnisse festgestellt hat.
Eine abweichende Regelung im Kaufvertrag betrifft lediglich das Innenverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer und hat keinen Einfluss auf die Steuerpflicht gegenüber der Stadt.
Fälligkeit
Die Grundsteuer ist gemäß § 28 Abs. 1 GrStG zu je einem Viertel des Jahresbetrages fällig am:
15. Februar
15. Mai
15. August
15. November
Auf Antrag ist auch eine jährliche Zahlung zum 1. Juli möglich (§ 28 Abs. 3 GrStG).
Ansprechpartner
Bei Fragen zum Grundsteuerbescheid, zu Fälligkeiten oder Zahlungen hilft Ihnen die Steuerabteilung der Stadt Geseke gerne weiter. Für Fragen zur Grundstücksbewertung oder zum Grundsteuermessbetrag ist ausschließlich das zuständige Finanzamt Ansprechpartner.
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer und zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Stadt Geseke. Mit ihr werden zahlreiche öffentliche Aufgaben wie Straßen, Schulen, Kindertagesstätten, Grünanlagen oder die Feuerwehr finanziert.
Grundsteuer A und B
Das Grundsteuergesetz unterscheidet zwei Steuerarten:
Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.
Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke, beispielsweise Wohnhäuser, Eigentumswohnungen oder Gewerbegrundstücke.
Die jeweiligen Hebesätze werden jährlich vom Rat der Stadt Geseke beschlossen.
Grundsteuerreform
Zum 1. Januar 2025 ist die Grundsteuerreform in Kraft getreten. Grundlage war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherige Bewertung der Grundstücke nicht mehr verfassungsgemäß war. Daher wurden alle Grundstücke durch die Finanzverwaltung neu bewertet.
Die Stadt Geseke hat auf die Bewertung keinen Einfluss und ist an die Feststellungen des Finanzamts gesetzlich gebunden (§ 182 Abgabenordnung).
So wird die Grundsteuer berechnet
Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten:
Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuermessbetrag.
Die Stadt Geseke multipliziert diesen mit dem festgelegten Hebesatz und setzt die Grundsteuer fest.
Grundsteuermessbetrag × Hebesatz = Grundsteuer
Fragen zum Grundsteuerwert oder Messbetrag beantwortet ausschließlich das zuständige Finanzamt.
Eigentumswechsel
Nach dem Kauf einer Immobilie erfolgt die Umschreibung der Grundsteuer nicht sofort. Maßgeblich ist, wem das Grundstück am 1. Januar eines Jahres steuerlich zugerechnet wird. Die Umschreibung erfolgt daher gem. § 9 Abs. 1 Grundsteuergesetz (GrStG) zum 1. Januar des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres, nachdem das Finanzamt die neuen Eigentumsverhältnisse festgestellt hat.
Eine abweichende Regelung im Kaufvertrag betrifft lediglich das Innenverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer und hat keinen Einfluss auf die Steuerpflicht gegenüber der Stadt.
Fälligkeit
Die Grundsteuer ist gemäß § 28 Abs. 1 GrStG zu je einem Viertel des Jahresbetrages fällig am:
15. Februar
15. Mai
15. August
15. November
Auf Antrag ist auch eine jährliche Zahlung zum 1. Juli möglich (§ 28 Abs. 3 GrStG).
Ansprechpartner
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Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer und zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Stadt Geseke. Mit ihr werden zahlreiche öffentliche Aufgaben wie Straßen, Schulen, Kindertagesstätten, Grünanlagen oder die Feuerwehr finanziert.
Grundsteuer A und B
Das Grundsteuergesetz unterscheidet zwei Steuerarten:
Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.
Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke, beispielsweise Wohnhäuser, Eigentumswohnungen oder Gewerbegrundstücke.
Die jeweiligen Hebesätze werden jährlich vom Rat der Stadt Geseke beschlossen.
Grundsteuerreform
Zum 1. Januar 2025 ist die Grundsteuerreform in Kraft getreten. Grundlage war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherige Bewertung der Grundstücke nicht mehr verfassungsgemäß war. Daher wurden alle Grundstücke durch die Finanzverwaltung neu bewertet.
Die Stadt Geseke hat auf die Bewertung keinen Einfluss und ist an die Feststellungen des Finanzamts gesetzlich gebunden (§ 182 Abgabenordnung).
So wird die Grundsteuer berechnet
Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten:
Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuermessbetrag.
Die Stadt Geseke multipliziert diesen mit dem festgelegten Hebesatz und setzt die Grundsteuer fest.
Grundsteuermessbetrag × Hebesatz = Grundsteuer
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Eigentumswechsel
Nach dem Kauf einer Immobilie erfolgt die Umschreibung der Grundsteuer nicht sofort. Maßgeblich ist, wem das Grundstück am 1. Januar eines Jahres steuerlich zugerechnet wird. Die Umschreibung erfolgt daher gem. § 9 Abs. 1 Grundsteuergesetz (GrStG) zum 1. Januar des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres, nachdem das Finanzamt die neuen Eigentumsverhältnisse festgestellt hat.
Eine abweichende Regelung im Kaufvertrag betrifft lediglich das Innenverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer und hat keinen Einfluss auf die Steuerpflicht gegenüber der Stadt.
Fälligkeit
Die Grundsteuer ist gemäß § 28 Abs. 1 GrStG zu je einem Viertel des Jahresbetrages fällig am:
15. Februar
15. Mai
15. August
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Auf Antrag ist auch eine jährliche Zahlung zum 1. Juli möglich (§ 28 Abs. 3 GrStG).
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- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
Peter
Gärtner
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-232
- peter.gaertner@geseke.de
Claudia
Mühlentien
Mühlentien
Montag
08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-236
- claudia.muehlentien@geseke.de
Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer und zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Stadt Geseke. Mit ihr werden zahlreiche öffentliche Aufgaben wie Straßen, Schulen, Kindertagesstätten, Grünanlagen oder die Feuerwehr finanziert.
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Das Grundsteuergesetz unterscheidet zwei Steuerarten:
Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.
Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke, beispielsweise Wohnhäuser, Eigentumswohnungen oder Gewerbegrundstücke.
Die jeweiligen Hebesätze werden jährlich vom Rat der Stadt Geseke beschlossen.
Grundsteuerreform
Zum 1. Januar 2025 ist die Grundsteuerreform in Kraft getreten. Grundlage war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherige Bewertung der Grundstücke nicht mehr verfassungsgemäß war. Daher wurden alle Grundstücke durch die Finanzverwaltung neu bewertet.
Die Stadt Geseke hat auf die Bewertung keinen Einfluss und ist an die Feststellungen des Finanzamts gesetzlich gebunden (§ 182 Abgabenordnung).
So wird die Grundsteuer berechnet
Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten:
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Die Stadt Geseke multipliziert diesen mit dem festgelegten Hebesatz und setzt die Grundsteuer fest.
Grundsteuermessbetrag × Hebesatz = Grundsteuer
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Eigentumswechsel
Nach dem Kauf einer Immobilie erfolgt die Umschreibung der Grundsteuer nicht sofort. Maßgeblich ist, wem das Grundstück am 1. Januar eines Jahres steuerlich zugerechnet wird. Die Umschreibung erfolgt daher gem. § 9 Abs. 1 Grundsteuergesetz (GrStG) zum 1. Januar des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres, nachdem das Finanzamt die neuen Eigentumsverhältnisse festgestellt hat.
Eine abweichende Regelung im Kaufvertrag betrifft lediglich das Innenverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer und hat keinen Einfluss auf die Steuerpflicht gegenüber der Stadt.
Fälligkeit
Die Grundsteuer ist gemäß § 28 Abs. 1 GrStG zu je einem Viertel des Jahresbetrages fällig am:
15. Februar
15. Mai
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15. November
Auf Antrag ist auch eine jährliche Zahlung zum 1. Juli möglich (§ 28 Abs. 3 GrStG).
Ansprechpartner
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-
Erteilung eines Mandates für wiederkehrende Zahlungen
-
Kontakt
Stadtverwaltung
Raum: 201
An der Abtei 1
59590
Geseke
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
| Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
| Mittwoch: | 08.00 - 12.30 Uhr |
| Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
und nach Terminvereinbarung
Stadtverwaltung
Raum: 203
An der Abtei 1
59590
Geseke
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
| Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
| Mittwoch: | 08.00 - 12.30 Uhr |
| Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
| Freitag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
und nach Terminvereinbarung