Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer und zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Stadt Geseke. Mit ihr werden zahlreiche öffentliche Aufgaben wie Straßen, Schulen, Kindertagesstätten, Grünanlagen oder die Feuerwehr finanziert.

Grundsteuer A und B

Das Grundsteuergesetz unterscheidet zwei Steuerarten:

  • Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.

  • Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke, beispielsweise Wohnhäuser, Eigentumswohnungen oder Gewerbegrundstücke.

Die jeweiligen Hebesätze werden jährlich vom Rat der Stadt Geseke beschlossen.

Grundsteuerreform

Zum 1. Januar 2025 ist die Grundsteuerreform in Kraft getreten. Grundlage war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherige Bewertung der Grundstücke nicht mehr verfassungsgemäß war. Daher wurden alle Grundstücke durch die Finanzverwaltung neu bewertet.

Die Stadt Geseke hat auf die Bewertung keinen Einfluss und ist an die Feststellungen des Finanzamts gesetzlich gebunden (§ 182 Abgabenordnung).

So wird die Grundsteuer berechnet

Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten:

  • Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuermessbetrag.

  • Die Stadt Geseke multipliziert diesen mit dem festgelegten Hebesatz und setzt die Grundsteuer fest.

Grundsteuermessbetrag × Hebesatz = Grundsteuer

Fragen zum Grundsteuerwert oder Messbetrag beantwortet ausschließlich das zuständige Finanzamt.

Eigentumswechsel

Nach dem Kauf einer Immobilie erfolgt die Umschreibung der Grundsteuer nicht sofort. Maßgeblich ist, wem das Grundstück am 1. Januar eines Jahres steuerlich zugerechnet wird. Die Umschreibung erfolgt daher gem. § 9 Abs. 1 Grundsteuergesetz (GrStG) zum 1. Januar des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres, nachdem das Finanzamt die neuen Eigentumsverhältnisse festgestellt hat.

Eine abweichende Regelung im Kaufvertrag betrifft lediglich das Innenverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer und hat keinen Einfluss auf die Steuerpflicht gegenüber der Stadt.

Fälligkeit

Die Grundsteuer ist gemäß § 28 Abs. 1 GrStG zu je einem Viertel des Jahresbetrages fällig am:

  • 15. Februar

  • 15. Mai

  • 15. August

  • 15. November

Auf Antrag ist auch eine jährliche Zahlung zum 1. Juli möglich (§ 28 Abs. 3 GrStG).

Ansprechpartner

Bei Fragen zum Grundsteuerbescheid, zu Fälligkeiten oder Zahlungen hilft Ihnen die Steuerabteilung der Stadt Geseke gerne weiter. Für Fragen zur Grundstücksbewertung oder zum Grundsteuermessbetrag ist ausschließlich das zuständige Finanzamt Ansprechpartner.
 

Steueramt, Grundbesitzabgaben

Kontakt

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59590 Geseke

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Mittwoch:08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
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