Grundbesitzabgaben sind die Grundsteuer, die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr, Abfallbeseitigungs- und Straßenreinigungsgebühr.
Grundbesitzabgaben werden Grundstückseigentümern von der Stadt Geseke (in der Regel jährlich) durch den Grundbesitzabgabenbescheid berechnet.
- Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse
- Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
- Abwasserbeseitigung
- Gebühren
- Grundsteuer
- Haushaltssatzung der Stadt Geseke
- Kalkulation von Gebühren
- Zahlungsverkehr
- Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Abteilung Steuern, Gebühren, Beiträge - Realsteuern und kommunale Abgaben
Grundbesitzabgaben sind die Grundsteuer, die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr, Abfallbeseitigungs- und Straßenreinigungsgebühr.
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- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
Peter
Gärtner
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-232
- peter.gaertner@geseke.de
Claudia
Mühlentien
Mühlentien
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-236
- claudia.muehlentien@geseke.de
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
Daniel
Hustadt
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und nach Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-231
- daniel.hustadt@geseke.de
Peter
Gärtner
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Kontakt
Stadtverwaltung
Raum: 205
An der Abtei 1
59590
Geseke
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Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
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Stadtverwaltung
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Stadtverwaltung
Raum: 203
An der Abtei 1
59590
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