Unter dem Begriff Grundbesitzabgaben fasst die Stadt Geseke alle öffentlichen Abgaben zusammen, die für ein Grundstück erhoben werden. Diese werden in der Regel zu Beginn eines Kalenderjahres in einem gemeinsamen Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt.
Je nach Grundstück können insbesondere folgende Abgaben enthalten sein:
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer auf den Grundbesitz. Sie wird für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhoben und dient der Finanzierung kommunaler Aufgaben.
Abfallbeseitigungsgebühren
Die Abfallgebühren dienen der Finanzierung der kommunalen Abfallentsorgung. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Größe und Anzahl der bereitgestellten Abfallbehälter sowie den Vorgaben der Abfallgebührensatzung.
Schmutzwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr deckt die Kosten für die Ableitung und Reinigung des im Haushalt oder Gewerbebetrieb anfallenden Schmutzwassers. Grundlage der Gebührenberechnung ist der Frischwasserverbrauch.
Niederschlagswassergebühr
Mit der Niederschlagswassergebühr werden die Kosten für die Ableitung und Behandlung des von versiegelten Flächen (z. B. Dächer, Hof- und Pflasterflächen) abfließenden Regenwassers gedeckt. Maßgeblich ist die Größe der angeschlossenen versiegelten Fläche.
Straßenreinigungsgebühren
Für Grundstücke an öffentlichen Straßen werden Straßenreinigungsgebühren erhoben, soweit die Reinigung durch die Stadt erfolgt. Hierzu kann - je nach Straße - auch der Winterdienst gehören.
Fälligkeit
Die Grundbesitzabgaben werden grundsätzlich zu folgenden Terminen fällig:
15. Februar
15. Mai
15. August
15. November
Auf Antrag kann die Zahlung auch in einem Jahresbetrag zum 1. Juli erfolgen.
SEPA-Lastschriftmandat
Sie können die Grundbesitzabgaben durch Erteilung eines SEPA-Latschriftmandats abbuchen lassen. Dazu reichen Sie bitte den ausgefüllten Vordruck ein oder senden eine E-Mail mit den Angaben des Kassenzeichens, des Kontoinhabers und der IBAN. Natürlich können Sie das SEPA-Lastschriftmandat auch bei der Steuerabteilung Vor-Ort einrichten lassen.
Bitte beachten Sie, dass ein SEPA-Mandat immer kassenzeichenbezogen ist. Sollten Sie ein neues Kassenzeichen erhalten, z. B. durch eine Umschreibung oder einen Eigentumswechsel, dann benötigen Sie zwingend ein neues Mandat für das neu erteilte Kassenzeichen. Die Beträge können ansonsten nicht mehr abgebucht werden und es kann zu einer Mahnung durch die Stadtkasse kommen.
Bescheidkopie
Sollten Sie eine Kopie Ihres Grundbesitzabgabenbescheides benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Steuerabteilung gerne zur Verfügung. Eine Bescheidkopie kostet laut Verwaltungsgebührensatzung 3,00 EUR, zahlbar im Voraus.
Ansprechpartner
Bei Fragen zu Ihrem Grundbesitzabgabenbescheid oder den einzelnen Abgaben steht Ihnen die Steuerabteilung der Stadt Geseke gerne zur Verfügung.
| Rechtsgrundlagen |
|---|
| Abfallbeseitigungsgebührensatzung der Stadt Geseke |
Unter dem Begriff Grundbesitzabgaben fasst die Stadt Geseke alle öffentlichen Abgaben zusammen, die für ein Grundstück erhoben werden. Diese werden in der Regel zu Beginn eines Kalenderjahres in einem gemeinsamen Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt.
Je nach Grundstück können insbesondere folgende Abgaben enthalten sein:
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer auf den Grundbesitz. Sie wird für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhoben und dient der Finanzierung kommunaler Aufgaben.
Abfallbeseitigungsgebühren
Die Abfallgebühren dienen der Finanzierung der kommunalen Abfallentsorgung. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Größe und Anzahl der bereitgestellten Abfallbehälter sowie den Vorgaben der Abfallgebührensatzung.
Schmutzwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr deckt die Kosten für die Ableitung und Reinigung des im Haushalt oder Gewerbebetrieb anfallenden Schmutzwassers. Grundlage der Gebührenberechnung ist der Frischwasserverbrauch.
Niederschlagswassergebühr
Mit der Niederschlagswassergebühr werden die Kosten für die Ableitung und Behandlung des von versiegelten Flächen (z. B. Dächer, Hof- und Pflasterflächen) abfließenden Regenwassers gedeckt. Maßgeblich ist die Größe der angeschlossenen versiegelten Fläche.
Straßenreinigungsgebühren
Für Grundstücke an öffentlichen Straßen werden Straßenreinigungsgebühren erhoben, soweit die Reinigung durch die Stadt erfolgt. Hierzu kann - je nach Straße - auch der Winterdienst gehören.
Fälligkeit
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SEPA-Lastschriftmandat
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Bitte beachten Sie, dass ein SEPA-Mandat immer kassenzeichenbezogen ist. Sollten Sie ein neues Kassenzeichen erhalten, z. B. durch eine Umschreibung oder einen Eigentumswechsel, dann benötigen Sie zwingend ein neues Mandat für das neu erteilte Kassenzeichen. Die Beträge können ansonsten nicht mehr abgebucht werden und es kann zu einer Mahnung durch die Stadtkasse kommen.
Bescheidkopie
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Unter dem Begriff Grundbesitzabgaben fasst die Stadt Geseke alle öffentlichen Abgaben zusammen, die für ein Grundstück erhoben werden. Diese werden in der Regel zu Beginn eines Kalenderjahres in einem gemeinsamen Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt.
Je nach Grundstück können insbesondere folgende Abgaben enthalten sein:
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer auf den Grundbesitz. Sie wird für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhoben und dient der Finanzierung kommunaler Aufgaben.
Abfallbeseitigungsgebühren
Die Abfallgebühren dienen der Finanzierung der kommunalen Abfallentsorgung. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Größe und Anzahl der bereitgestellten Abfallbehälter sowie den Vorgaben der Abfallgebührensatzung.
Schmutzwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr deckt die Kosten für die Ableitung und Reinigung des im Haushalt oder Gewerbebetrieb anfallenden Schmutzwassers. Grundlage der Gebührenberechnung ist der Frischwasserverbrauch.
Niederschlagswassergebühr
Mit der Niederschlagswassergebühr werden die Kosten für die Ableitung und Behandlung des von versiegelten Flächen (z. B. Dächer, Hof- und Pflasterflächen) abfließenden Regenwassers gedeckt. Maßgeblich ist die Größe der angeschlossenen versiegelten Fläche.
Straßenreinigungsgebühren
Für Grundstücke an öffentlichen Straßen werden Straßenreinigungsgebühren erhoben, soweit die Reinigung durch die Stadt erfolgt. Hierzu kann - je nach Straße - auch der Winterdienst gehören.
Fälligkeit
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15. Februar
15. Mai
15. August
15. November
Auf Antrag kann die Zahlung auch in einem Jahresbetrag zum 1. Juli erfolgen.
SEPA-Lastschriftmandat
Sie können die Grundbesitzabgaben durch Erteilung eines SEPA-Latschriftmandats abbuchen lassen. Dazu reichen Sie bitte den ausgefüllten Vordruck ein oder senden eine E-Mail mit den Angaben des Kassenzeichens, des Kontoinhabers und der IBAN. Natürlich können Sie das SEPA-Lastschriftmandat auch bei der Steuerabteilung Vor-Ort einrichten lassen.
Bitte beachten Sie, dass ein SEPA-Mandat immer kassenzeichenbezogen ist. Sollten Sie ein neues Kassenzeichen erhalten, z. B. durch eine Umschreibung oder einen Eigentumswechsel, dann benötigen Sie zwingend ein neues Mandat für das neu erteilte Kassenzeichen. Die Beträge können ansonsten nicht mehr abgebucht werden und es kann zu einer Mahnung durch die Stadtkasse kommen.
Bescheidkopie
Sollten Sie eine Kopie Ihres Grundbesitzabgabenbescheides benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Steuerabteilung gerne zur Verfügung. Eine Bescheidkopie kostet laut Verwaltungsgebührensatzung 3,00 EUR, zahlbar im Voraus.
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Unter dem Begriff Grundbesitzabgaben fasst die Stadt Geseke alle öffentlichen Abgaben zusammen, die für ein Grundstück erhoben werden. Diese werden in der Regel zu Beginn eines Kalenderjahres in einem gemeinsamen Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt.
Je nach Grundstück können insbesondere folgende Abgaben enthalten sein:
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer auf den Grundbesitz. Sie wird für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhoben und dient der Finanzierung kommunaler Aufgaben.
Abfallbeseitigungsgebühren
Die Abfallgebühren dienen der Finanzierung der kommunalen Abfallentsorgung. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Größe und Anzahl der bereitgestellten Abfallbehälter sowie den Vorgaben der Abfallgebührensatzung.
Schmutzwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr deckt die Kosten für die Ableitung und Reinigung des im Haushalt oder Gewerbebetrieb anfallenden Schmutzwassers. Grundlage der Gebührenberechnung ist der Frischwasserverbrauch.
Niederschlagswassergebühr
Mit der Niederschlagswassergebühr werden die Kosten für die Ableitung und Behandlung des von versiegelten Flächen (z. B. Dächer, Hof- und Pflasterflächen) abfließenden Regenwassers gedeckt. Maßgeblich ist die Größe der angeschlossenen versiegelten Fläche.
Straßenreinigungsgebühren
Für Grundstücke an öffentlichen Straßen werden Straßenreinigungsgebühren erhoben, soweit die Reinigung durch die Stadt erfolgt. Hierzu kann - je nach Straße - auch der Winterdienst gehören.
Fälligkeit
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15. Februar
15. Mai
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SEPA-Lastschriftmandat
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Bitte beachten Sie, dass ein SEPA-Mandat immer kassenzeichenbezogen ist. Sollten Sie ein neues Kassenzeichen erhalten, z. B. durch eine Umschreibung oder einen Eigentumswechsel, dann benötigen Sie zwingend ein neues Mandat für das neu erteilte Kassenzeichen. Die Beträge können ansonsten nicht mehr abgebucht werden und es kann zu einer Mahnung durch die Stadtkasse kommen.
Bescheidkopie
Sollten Sie eine Kopie Ihres Grundbesitzabgabenbescheides benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Steuerabteilung gerne zur Verfügung. Eine Bescheidkopie kostet laut Verwaltungsgebührensatzung 3,00 EUR, zahlbar im Voraus.
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Unter dem Begriff Grundbesitzabgaben fasst die Stadt Geseke alle öffentlichen Abgaben zusammen, die für ein Grundstück erhoben werden. Diese werden in der Regel zu Beginn eines Kalenderjahres in einem gemeinsamen Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt.
Je nach Grundstück können insbesondere folgende Abgaben enthalten sein:
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer auf den Grundbesitz. Sie wird für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhoben und dient der Finanzierung kommunaler Aufgaben.
Abfallbeseitigungsgebühren
Die Abfallgebühren dienen der Finanzierung der kommunalen Abfallentsorgung. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Größe und Anzahl der bereitgestellten Abfallbehälter sowie den Vorgaben der Abfallgebührensatzung.
Schmutzwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr deckt die Kosten für die Ableitung und Reinigung des im Haushalt oder Gewerbebetrieb anfallenden Schmutzwassers. Grundlage der Gebührenberechnung ist der Frischwasserverbrauch.
Niederschlagswassergebühr
Mit der Niederschlagswassergebühr werden die Kosten für die Ableitung und Behandlung des von versiegelten Flächen (z. B. Dächer, Hof- und Pflasterflächen) abfließenden Regenwassers gedeckt. Maßgeblich ist die Größe der angeschlossenen versiegelten Fläche.
Straßenreinigungsgebühren
Für Grundstücke an öffentlichen Straßen werden Straßenreinigungsgebühren erhoben, soweit die Reinigung durch die Stadt erfolgt. Hierzu kann - je nach Straße - auch der Winterdienst gehören.
Fälligkeit
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15. Februar
15. Mai
15. August
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SEPA-Lastschriftmandat
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Bitte beachten Sie, dass ein SEPA-Mandat immer kassenzeichenbezogen ist. Sollten Sie ein neues Kassenzeichen erhalten, z. B. durch eine Umschreibung oder einen Eigentumswechsel, dann benötigen Sie zwingend ein neues Mandat für das neu erteilte Kassenzeichen. Die Beträge können ansonsten nicht mehr abgebucht werden und es kann zu einer Mahnung durch die Stadtkasse kommen.
Bescheidkopie
Sollten Sie eine Kopie Ihres Grundbesitzabgabenbescheides benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Steuerabteilung gerne zur Verfügung. Eine Bescheidkopie kostet laut Verwaltungsgebührensatzung 3,00 EUR, zahlbar im Voraus.
Ansprechpartner
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| Abfallbeseitigungsgebührensatzung der Stadt Geseke |
Unter dem Begriff Grundbesitzabgaben fasst die Stadt Geseke alle öffentlichen Abgaben zusammen, die für ein Grundstück erhoben werden. Diese werden in der Regel zu Beginn eines Kalenderjahres in einem gemeinsamen Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt.
Je nach Grundstück können insbesondere folgende Abgaben enthalten sein:
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer auf den Grundbesitz. Sie wird für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhoben und dient der Finanzierung kommunaler Aufgaben.
Abfallbeseitigungsgebühren
Die Abfallgebühren dienen der Finanzierung der kommunalen Abfallentsorgung. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Größe und Anzahl der bereitgestellten Abfallbehälter sowie den Vorgaben der Abfallgebührensatzung.
Schmutzwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr deckt die Kosten für die Ableitung und Reinigung des im Haushalt oder Gewerbebetrieb anfallenden Schmutzwassers. Grundlage der Gebührenberechnung ist der Frischwasserverbrauch.
Niederschlagswassergebühr
Mit der Niederschlagswassergebühr werden die Kosten für die Ableitung und Behandlung des von versiegelten Flächen (z. B. Dächer, Hof- und Pflasterflächen) abfließenden Regenwassers gedeckt. Maßgeblich ist die Größe der angeschlossenen versiegelten Fläche.
Straßenreinigungsgebühren
Für Grundstücke an öffentlichen Straßen werden Straßenreinigungsgebühren erhoben, soweit die Reinigung durch die Stadt erfolgt. Hierzu kann - je nach Straße - auch der Winterdienst gehören.
Fälligkeit
Die Grundbesitzabgaben werden grundsätzlich zu folgenden Terminen fällig:
15. Februar
15. Mai
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Auf Antrag kann die Zahlung auch in einem Jahresbetrag zum 1. Juli erfolgen.
SEPA-Lastschriftmandat
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Bitte beachten Sie, dass ein SEPA-Mandat immer kassenzeichenbezogen ist. Sollten Sie ein neues Kassenzeichen erhalten, z. B. durch eine Umschreibung oder einen Eigentumswechsel, dann benötigen Sie zwingend ein neues Mandat für das neu erteilte Kassenzeichen. Die Beträge können ansonsten nicht mehr abgebucht werden und es kann zu einer Mahnung durch die Stadtkasse kommen.
Bescheidkopie
Sollten Sie eine Kopie Ihres Grundbesitzabgabenbescheides benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Steuerabteilung gerne zur Verfügung. Eine Bescheidkopie kostet laut Verwaltungsgebührensatzung 3,00 EUR, zahlbar im Voraus.
Ansprechpartner
Bei Fragen zu Ihrem Grundbesitzabgabenbescheid oder den einzelnen Abgaben steht Ihnen die Steuerabteilung der Stadt Geseke gerne zur Verfügung.
| Rechtsgrundlagen |
|---|
| Abfallbeseitigungsgebührensatzung der Stadt Geseke |
Unter dem Begriff Grundbesitzabgaben fasst die Stadt Geseke alle öffentlichen Abgaben zusammen, die für ein Grundstück erhoben werden. Diese werden in der Regel zu Beginn eines Kalenderjahres in einem gemeinsamen Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt.
Je nach Grundstück können insbesondere folgende Abgaben enthalten sein:
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer auf den Grundbesitz. Sie wird für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhoben und dient der Finanzierung kommunaler Aufgaben.
Abfallbeseitigungsgebühren
Die Abfallgebühren dienen der Finanzierung der kommunalen Abfallentsorgung. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Größe und Anzahl der bereitgestellten Abfallbehälter sowie den Vorgaben der Abfallgebührensatzung.
Schmutzwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr deckt die Kosten für die Ableitung und Reinigung des im Haushalt oder Gewerbebetrieb anfallenden Schmutzwassers. Grundlage der Gebührenberechnung ist der Frischwasserverbrauch.
Niederschlagswassergebühr
Mit der Niederschlagswassergebühr werden die Kosten für die Ableitung und Behandlung des von versiegelten Flächen (z. B. Dächer, Hof- und Pflasterflächen) abfließenden Regenwassers gedeckt. Maßgeblich ist die Größe der angeschlossenen versiegelten Fläche.
Straßenreinigungsgebühren
Für Grundstücke an öffentlichen Straßen werden Straßenreinigungsgebühren erhoben, soweit die Reinigung durch die Stadt erfolgt. Hierzu kann - je nach Straße - auch der Winterdienst gehören.
Fälligkeit
Die Grundbesitzabgaben werden grundsätzlich zu folgenden Terminen fällig:
15. Februar
15. Mai
15. August
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Auf Antrag kann die Zahlung auch in einem Jahresbetrag zum 1. Juli erfolgen.
SEPA-Lastschriftmandat
Sie können die Grundbesitzabgaben durch Erteilung eines SEPA-Latschriftmandats abbuchen lassen. Dazu reichen Sie bitte den ausgefüllten Vordruck ein oder senden eine E-Mail mit den Angaben des Kassenzeichens, des Kontoinhabers und der IBAN. Natürlich können Sie das SEPA-Lastschriftmandat auch bei der Steuerabteilung Vor-Ort einrichten lassen.
Bitte beachten Sie, dass ein SEPA-Mandat immer kassenzeichenbezogen ist. Sollten Sie ein neues Kassenzeichen erhalten, z. B. durch eine Umschreibung oder einen Eigentumswechsel, dann benötigen Sie zwingend ein neues Mandat für das neu erteilte Kassenzeichen. Die Beträge können ansonsten nicht mehr abgebucht werden und es kann zu einer Mahnung durch die Stadtkasse kommen.
Bescheidkopie
Sollten Sie eine Kopie Ihres Grundbesitzabgabenbescheides benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Steuerabteilung gerne zur Verfügung. Eine Bescheidkopie kostet laut Verwaltungsgebührensatzung 3,00 EUR, zahlbar im Voraus.
Ansprechpartner
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|---|
| Abfallbeseitigungsgebührensatzung der Stadt Geseke |
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
Peter
Gärtner
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-232
- peter.gaertner@geseke.de
Claudia
Mühlentien
Mühlentien
Montag
08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-236
- claudia.muehlentien@geseke.de
Grundbesitzabgaben
Unter dem Begriff Grundbesitzabgaben fasst die Stadt Geseke alle öffentlichen Abgaben zusammen, die für ein Grundstück erhoben werden. Diese werden in der Regel zu Beginn eines Kalenderjahres in einem gemeinsamen Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt.
Je nach Grundstück können insbesondere folgende Abgaben enthalten sein:
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer auf den Grundbesitz. Sie wird für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhoben und dient der Finanzierung kommunaler Aufgaben.
Abfallbeseitigungsgebühren
Die Abfallgebühren dienen der Finanzierung der kommunalen Abfallentsorgung. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Größe und Anzahl der bereitgestellten Abfallbehälter sowie den Vorgaben der Abfallgebührensatzung.
Schmutzwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr deckt die Kosten für die Ableitung und Reinigung des im Haushalt oder Gewerbebetrieb anfallenden Schmutzwassers. Grundlage der Gebührenberechnung ist der Frischwasserverbrauch.
Niederschlagswassergebühr
Mit der Niederschlagswassergebühr werden die Kosten für die Ableitung und Behandlung des von versiegelten Flächen (z. B. Dächer, Hof- und Pflasterflächen) abfließenden Regenwassers gedeckt. Maßgeblich ist die Größe der angeschlossenen versiegelten Fläche.
Straßenreinigungsgebühren
Für Grundstücke an öffentlichen Straßen werden Straßenreinigungsgebühren erhoben, soweit die Reinigung durch die Stadt erfolgt. Hierzu kann – je nach Straße – auch der Winterdienst gehören.
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Bitte beachten Sie, dass ein SEPA-Mandat immer kassenzeichenbezogen ist. Sollten Sie ein neues Kassenzeichen erhalten, z. B. durch eine Umschreibung oder einen Eigentumswechsel, dann benötigen Sie zwingend ein neues Mandat für das neu erteilte Kassenzeichen. Die Beträge können ansonsten nicht mehr abgebucht werden und es kann zu einer Mahnung durch die Stadtkasse kommen.
Bescheidkopie
Sollten Sie eine Kopie Ihres Grundbesitzabgabenbescheides benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Steuerabteilung gerne zur Verfügung. Eine Bescheidkopie kostet laut Verwaltungsgebührensatzung 3,00 €, zahlbar im Voraus.
Ansprechpartner
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-
Erteilung eines Mandates für wiederkehrende Zahlungen
-
Kontakt
Stadtverwaltung
Raum: 201
An der Abtei 1
59590
Geseke
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| Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
| Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
| Mittwoch: | 08.00 - 12.30 Uhr |
| Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
und nach Terminvereinbarung
Stadtverwaltung
Raum: 203
An der Abtei 1
59590
Geseke
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
| Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
| Mittwoch: | 08.00 - 12.30 Uhr |
| Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
| Freitag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
und nach Terminvereinbarung