Grundbesitzabgaben

Unter dem Begriff Grundbesitzabgaben fasst die Stadt Geseke alle öffentlichen Abgaben zusammen, die für ein Grundstück erhoben werden. Diese werden in der Regel zu Beginn eines Kalenderjahres in einem gemeinsamen Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt.

Je nach Grundstück können insbesondere folgende Abgaben enthalten sein:

Grundsteuer 

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer auf den Grundbesitz. Sie wird für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhoben und dient der Finanzierung kommunaler Aufgaben.

Abfallbeseitigungsgebühren 

Die Abfallgebühren dienen der Finanzierung der kommunalen Abfallentsorgung. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Größe und Anzahl der bereitgestellten Abfallbehälter sowie den Vorgaben der Abfallgebührensatzung.

Schmutzwassergebühr

Die Schmutzwassergebühr deckt die Kosten für die Ableitung und Reinigung des im Haushalt oder Gewerbebetrieb anfallenden Schmutzwassers. Grundlage der Gebührenberechnung ist der Frischwasserverbrauch.

Niederschlagswassergebühr 

Mit der Niederschlagswassergebühr werden die Kosten für die Ableitung und Behandlung des von versiegelten Flächen (z. B. Dächer, Hof- und Pflasterflächen) abfließenden Regenwassers gedeckt. Maßgeblich ist die Größe der angeschlossenen versiegelten Fläche.

Straßenreinigungsgebühren 

Für Grundstücke an öffentlichen Straßen werden Straßenreinigungsgebühren erhoben, soweit die Reinigung durch die Stadt erfolgt. Hierzu kann – je nach Straße – auch der Winterdienst gehören.

Fälligkeit

Die Grundbesitzabgaben werden grundsätzlich zu folgenden Terminen fällig:

  • 15. Februar

  • 15. Mai

  • 15. August

  • 15. November

Auf Antrag kann die Zahlung auch in einem Jahresbetrag zum 1. Juli erfolgen.

SEPA-Lastschriftmandat

Sie können die Grundbesitzabgaben durch Erteilung eines SEPA-Latschriftmandats abbuchen lassen. Dazu reichen Sie bitte den ausgefüllten Vordruck ein oder senden eine E-Mail mit den Angaben des Kassenzeichens, des Kontoinhabers und der IBAN. Natürlich können Sie das SEPA-Lastschriftmandat auch bei der Steuerabteilung Vor-Ort einrichten lassen.

Bitte beachten Sie, dass ein SEPA-Mandat immer kassenzeichenbezogen ist. Sollten Sie ein neues Kassenzeichen erhalten, z. B. durch eine Umschreibung oder einen Eigentumswechsel, dann benötigen Sie zwingend ein neues Mandat für das neu erteilte Kassenzeichen. Die Beträge können ansonsten nicht mehr abgebucht werden und es kann zu einer Mahnung durch die Stadtkasse kommen.

Bescheidkopie

Sollten Sie eine Kopie Ihres Grundbesitzabgabenbescheides benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Steuerabteilung gerne zur Verfügung. Eine Bescheidkopie kostet laut Verwaltungsgebührensatzung 3,00 €, zahlbar im Voraus.

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Ihrem Grundbesitzabgabenbescheid oder den einzelnen Abgaben steht Ihnen die Steuerabteilung der Stadt Geseke gerne zur Verfügung.

 

Steueramt, Grundsteuer

Kontakt

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An der Abtei 1
59590 Geseke

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Mittwoch:08.00 - 12.30 Uhr
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und nach Terminvereinbarung

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