Kfz-Schein: Namens- oder Adressänderungen

Namens- oder Adressänderungen in Ihrem Fahrzeugschein können Sie unter bestimmten Voraussetzungen im Bürgerbüro der Stadt Geseke erledigen lassen.

Bei Namens- oder Adressänderungen sind Sie gesetztlich verpflichtet, diese Änderungen in Ihren Kraftfahrzeugschein eintragen zu lassen.

Namensänderungen:
Wenn Sie in Geseke gemeldet sind und sich Ihr Name geändert hat, kann das Bürgerbüro diese Änderung in Ihren Kfz-Schein eintragen.

Adressänderungen:
Bei Umzügen innerhalb des Kreises Soest können Sie die Adressänderung in Ihrem Kfz-Schein durch das Bürgerbüro der Stadt Geseke vornehmen lassen. Wir empfehlen Ihnen, diese Änderung gleich bei Ihrer wohnsitzmäßigen Anmeldung bzw. Ummeldung mit erledigen zu lassen. Sie erhalten dann alle Leistungen "aus einer Hand" beim Bürgerbüro der Stadt Geseke und sparen einen zusätzlichen Behördengang.

Ansonsten ist das Straßenverkehrsamt zuständig.
In anderen als den vorstehend beschriebenen Fällen wenden Sie sich bitte wegen einer Änderung Ihres Kfz-Scheins an das zuständige Straßenverkehrsamt. Informationen des Kreises Soest zu diesem Thema finden Sie hier.

  • Fahrzeugschein
  • Personalausweis bzw. Pass (bei ausländischen Mitbürgern)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrzeugregisterverordnung (FRV)
  • Pflichtversicherungsgesetz (PflversG)
  • Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
  • Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntVO)
Fahrzeugschein
Zulassungsbescheinigung, Teil 1

Kontakt

Außenstelle Bürgerbüro
Bachstraße 4
59590 Geseke
Öffnungszeiten
Tag
Montag:07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag:07.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch:07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag:07.30 - 18.00 Uhr
Freitag:07.30 - 12.30 Uhr
Samstag:10.00 - 12.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
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