Unter bestimmten Umständen kann eine öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragt werden.
Im Unterschied zu Namensänderungen im zivilrechtlichen Kontext (z.B. bei Heirat / Scheidung) bedarf eine öffentlich-rechtliche Namensänderung stets eines wichtigen Grundes.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie hier (Seite aus dem Internetangebot des Kreises Soest).
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Namensänderung
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