Namensänderung

Unter bestimmten Umständen kann eine öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragt werden.

Im Unterschied zu Namensänderungen im zivilrechtlichen Kontext (z.B. bei Heirat / Scheidung) bedarf eine öffentlich-rechtliche Namensänderung stets eines wichtigen Grundes.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie hier (Seite aus dem Internetangebot des Kreises Soest).

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