Alle Schüler sind während schulischer Veranstaltungen sowie auf den Wegen von und zu diesen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Sozialgesetzbuch, Siebtes Buch (SGB VII) gegen Unfall versichert, und zwar bei der Unfallkasse NRW, Postfach 5967, 48135 Münster.
Außerdem sind die Schüler der städtischen Schulen unter gewissen Voraussetzungen gegen Schäden an Schülergarderobe, zum Schulgebrauch bestimmte Sachen, Fahrrädern und Mopeds beim GVV-Kommunalversicherung VVaG, Postfach 40 06 51, 50836 Köln, versichert.
In den Sekretariats der jeweiligen Schulen liegen die Schadenanzeige-Formulare vor.
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und nach Terminvereinbarung
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Schülerversicherung
Alle Schüler sind während schulischer Veranstaltungen sowie auf den Wegen von und zu diesen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Sozialgesetzbuch, Siebtes Buch (SGB VII) gegen Unfall versichert, und zwar bei der Unfallkasse NRW, Postfach 5967, 48135 Münster.
Außerdem sind die Schüler der städtischen Schulen unter gewissen Voraussetzungen gegen Schäden an Schülergarderobe, zum Schulgebrauch bestimmte Sachen, Fahrrädern und Mopeds beim GVV-Kommunalversicherung VVaG, Postfach 40 06 51, 50836 Köln, versichert.
In den Sekretariats der jeweiligen Schulen liegen die Schadenanzeige-Formulare vor.
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