Vereinsförderung

Die Stadt Geseke hat sich zum Ziel gesetzt, Vereine im Rahmen der jährlich für die Vereinsförderung in Verbindung mit dem Etat der Kulturförderung im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel zu unterstützen.
Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine aus Geseke, die mindestens fünf Jahre in Geseke aktiv sind. 

Die Anträge sind bis zum 30.09. eines jeden Jahres für das darauffolgende Jahr bei der Stadtverwaltung einzureichen.

Die Vereinsförderrichtlinien der Stadt Geseke aus dem Etat des Kulturausschusses finden Sie hier als pdf-Datei zum Download.

 

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Kontakt

Stadtverwaltung
Raum: 102
An der Abtei 1
59590 Geseke
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.30 Uhr

 

 

und nach Terminvereinbarung

 

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