Das Bürgerbüro stellt Ihnen auf Wunsch eine Lebensbescheinigung aus. Alternativ können Sie sich auch an den / die zuständige/n Ortsvorsteher/in wenden.
Voraussetzung für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung ist, dass Sie in Geseke gemeldet sind. Bitte kommen Sie persönlich und bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Falls Sie am persönlichen Erscheinen gehindert sind, können Sie sich auch durch eine andere Person vertreten lassen. Dazu muss dann allerdings eine schriftliche Vollmacht mitgebracht werden.
Personalausweis oder Reisepass, ggf. Vertretungsvollmacht
Zur Vorlage in Renten-, Altersversorgungs- und Kindergeldangelegenheiten gebührenfrei.
Das Bürgerbüro stellt Ihnen auf Wunsch eine Lebensbescheinigung aus. Alternativ können Sie sich auch an den / die zuständige/n Ortsvorsteher/in wenden.
Voraussetzung für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung ist, dass Sie in Geseke gemeldet sind. Bitte kommen Sie persönlich und bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Falls Sie am persönlichen Erscheinen gehindert sind, können Sie sich auch durch eine andere Person vertreten lassen. Dazu muss dann allerdings eine schriftliche Vollmacht mitgebracht werden.
Personalausweis oder Reisepass, ggf. Vertretungsvollmacht
Zur Vorlage in Renten-, Altersversorgungs- und Kindergeldangelegenheiten gebührenfrei.
Das Bürgerbüro stellt Ihnen auf Wunsch eine Lebensbescheinigung aus. Alternativ können Sie sich auch an den / die zuständige/n Ortsvorsteher/in wenden.
Voraussetzung für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung ist, dass Sie in Geseke gemeldet sind. Bitte kommen Sie persönlich und bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Falls Sie am persönlichen Erscheinen gehindert sind, können Sie sich auch durch eine andere Person vertreten lassen. Dazu muss dann allerdings eine schriftliche Vollmacht mitgebracht werden.
Personalausweis oder Reisepass, ggf. Vertretungsvollmacht
Zur Vorlage in Renten-, Altersversorgungs- und Kindergeldangelegenheiten gebührenfrei.
Das Bürgerbüro stellt Ihnen auf Wunsch eine Lebensbescheinigung aus. Alternativ können Sie sich auch an den / die zuständige/n Ortsvorsteher/in wenden.
Voraussetzung für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung ist, dass Sie in Geseke gemeldet sind. Bitte kommen Sie persönlich und bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Falls Sie am persönlichen Erscheinen gehindert sind, können Sie sich auch durch eine andere Person vertreten lassen. Dazu muss dann allerdings eine schriftliche Vollmacht mitgebracht werden.
Personalausweis oder Reisepass, ggf. Vertretungsvollmacht
Zur Vorlage in Renten-, Altersversorgungs- und Kindergeldangelegenheiten gebührenfrei.
- Anschrift
- 001 Bachstraße 4 59590 Geseke
Ulrike
Hunold
Bürgerbüro
Montag
07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag
07.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag
07.30 - 18.00 Uhr
Freitag
07.30 - 12.30 Uhr
Samstag
10.00 - 12.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
- ulrike.hunold@geseke.de
Marie-Luise
Leising
Bürgerbüro
Montag
07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag
07.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag
07.30 - 18.00 Uhr
Freitag
07.30 - 12.30 Uhr
Samstag
10.00 - 12.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
- marieluise.leising@geseke.de
Marius
Pietzsch
Bürgerbüro
Montag
07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag
07.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag
07.30 - 18.00 Uhr
Freitag
07.30 - 12.30 Uhr
Samstag
10.00 - 12.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
- marius.pietzsch@geseke.de
Kerstin
Tölke
Bürgerbüro
Montag
07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag
07.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag
07.30 - 18.00 Uhr
Freitag
07.30 - 12.30 Uhr
Samstag
10.00 - 12.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
- kerstin.toelke@geseke.de
Lebensbescheinigung
Das Bürgerbüro stellt Ihnen auf Wunsch eine Lebensbescheinigung aus. Alternativ können Sie sich auch an den / die zuständige/n Ortsvorsteher/in wenden.
Voraussetzung für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung ist, dass Sie in Geseke gemeldet sind. Bitte kommen Sie persönlich und bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Falls Sie am persönlichen Erscheinen gehindert sind, können Sie sich auch durch eine andere Person vertreten lassen. Dazu muss dann allerdings eine schriftliche Vollmacht mitgebracht werden.
Zur Vorlage in Renten-, Altersversorgungs- und Kindergeldangelegenheiten gebührenfrei.
Personalausweis oder Reisepass, ggf. Vertretungsvollmacht
Kontakt
Bachstraße 4
59590 Geseke
Tag | |
---|---|
Montag: | 07.30 - 17.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30 - 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 07.30 - 18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30 - 12.30 Uhr |
Samstag: | 10.00 - 12.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat) |
Bachstraße 4
59590 Geseke
Tag | |
---|---|
Montag: | 07.30 - 17.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30 - 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 07.30 - 18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30 - 12.30 Uhr |
Samstag: | 10.00 - 12.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat) |
Bachstraße 4
59590 Geseke
Tag | |
---|---|
Montag: | 07.30 - 17.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30 - 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 07.30 - 18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30 - 12.30 Uhr |
Samstag: | 10.00 - 12.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat) |
Bachstraße 4
59590 Geseke
Tag | |
---|---|
Montag: | 07.30 - 17.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30 - 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 07.30 - 18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30 - 12.30 Uhr |
Samstag: | 10.00 - 12.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat) |