Abfallbeseitigungsgebührensatzung der Stadt Geseke

Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstaben f) der Gemeindeordnung für das Land NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes vom 21.10.1969 (GV NW S. 712) in den jeweils geltenden Fassungen hat der Rat der Stadt Geseke folgende Satzung über Abfallbeseitigungsgebühren beschlossen: