Satzung über die Verleihung von Ehrenringen, Ehrenbürgerrechten und Ehrenbezeichnungen der Stadt Geseke


Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Geseke in seiner Sitzung am 27. Juni 2014 einstimmig folgende Änderung der "Satzung über die Verleihung von Ehrenringen, Ehrennadeln, Ehrenbürgerrechten und Ehrenbezeichnungen der Stadt Geseke vom 04.04.2001" beschlossen.


§ 1

In Anerkennung von Verdiensten, die sich Personen um das Wohl und Ansehen der Stadt Geseke erworben haben, stiftet der Rat der Stadt den Ehrenring der Stadt Geseke.

§ 2

(1) Der Ehrenring kann durch den Rat verliehen werden an Personen, die sich besondere Verdienste auf politischem, wirtschaftlichem, sozialem, kulturellem, heimatpflegerischem und sportlichem Gebiet und auf dem Gebiet der kommunalen Verwaltung für die Stadt Geseke erworben haben.

(2) Der Beschluss des Rates über die Verleihung bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder.

(3) Die Namen der Personen, denen der Ehrenring verliehen ist, werden mit dem Datum der Verleihung fortlaufend in ein besonderes Ehrenbuch eingetragen, das im Stadtarchiv aufzubewahren ist. Die Eintragung in das Ehrenbuch soll möglichst gleichzeitig mit der Verleihung erfolgen.


§ 3

(1) Der Ehrenring zeigt auf der Vorderseite das Wappen der Stadt Geseke; darunter sind Namen des Empfängers und Verleihungstages eingraviert.

(2) Der Ehrenring wird höchstens an fünf lebende Träger verliehen.


§ 4

(1) Über die Verleihung des Ehrenringes wird eine Urkunde ausgestellt, die vom Bürgermeister und seinem Stellvertreter zu unterzeichnen ist. In der Urkunde sind die Verdienste des/der Auszuzeichnenden zu erwähnen.

(2) Die Überreichung des Ehrenringes und der Urkunde erfolgt in feierlicher Form in einer Sitzung des Rates in Anwesenheit des/der Auszuzeichnenden durch den Bürgermeister oder seinen Stellvertreter.
 

§ 5

(1) Das Recht zum Tragen des Ehrenringes steht nur dem Beliehenen persönlich zu und erlischt mit dessen Tode.

(2) Der Ehrenring darf weder vom Träger noch von den Erben veräußert werden. Die Hinterbliebenen sind nicht verpflichtet, den Ehrenring zurückzugeben.
 

§ 6

(1) Für Verdienste und Leistungen, deren Anerkennung neben der Verleihung des Ehrenringes die Stadt Geseke ebenfalls in sichtbarer Form Ausdruck geben möchte, wird eine Ehrennadel verliehen.

(2) Die Ehrennadel zeigt das Wappen der Stadt Geseke.

(3) Über die Verleihung der Ehrennadel entscheidet der Rat der Stadt Geseke. Vorschlagsberechtigt sind der Bürgermeister und die Ratsfraktionen.

(4) Die Verleihung der Ehrennadel erfolgt in feierlicher Form in einer Sitzung des Rates oder in ähnlicher, würdiger Gestaltung in Anwesenheit des/der Auszuzeichnenden durch den Bürgermeister oder seinen Stellvertreter.

(5) Über die Verleihung der Ehrennadel wird eine Urkunde ausgestellt, die vom Bürgermeister und seinem Stellvertreter zu unterzeichnen ist. In der Urkunde sind die Verdienste des/der Auszuzeichnenden zu erwähnen.
 

§ 7

(1) Der Rat der Stadt kann Persönlichkeiten, die sich um die Stadt Geseke besonders verdient gemacht haben, gem. § 34 GO NW das Ehrenbürgerrecht verleihen.

(2) Der Rat kann Bürgern, die mindestens fünfzehn Jahre Bürgermeister, Ratsmitglied oder Ehrenbeamte waren und ausgeschieden sind, eine Ehrenbezeichnung verleihen.

(3) Wegen ehrunwürdigen Verhaltens kann der Rat das Ehrenbürgerrecht und die Ehrenbezeichnung entziehen.

(4) Beschlüsse über die Verleihung oder die Entziehung des Ehrenbürgerrechtes und über die Entziehung einer Ehrenbezeichnung bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder.
 

§ 8

(1) Die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes sowie einer Ehrenbezeichnung erfolgt in Form einer Urkunde, die vom Bürgermeister oder seinem Stellvertreter zu unterzeichnen ist.

(2) Im übrigen finden die Bestimmungen dieser Satzung entsprechende Anwendung.
 

§ 9

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.


Weiterführende Informationen

Die Ehrenbürger, Ehrenbürgermeister, Ehrennadelträger und Ehrenringträger der Stadt Geseke haben wir nachstehend verlinkt.