Anmeldungen an den städtischen Grundschulen für das Schuljahr 2023/2024

Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2016 bis einschließlich 30. September 2017 geboren sind, werden im kommenden Jahr schulpflichtig und nach den Sommerferien 2023 eingeschult, sofern keine erheblichen gesundheitlichen Gründe entgegenstehen.

Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Anmeldung ihrer Kinder schriftlich mit dem entsprechenden Anmeldeformular, welches unter

https://www.geseke.de/fileadmin/user_upload/Formulare/Anmeldeformular_Schulanfang_Grundschulen.pdf

abgerufen und online ausgefüllt werden kann, bei einer der nachstehenden Grundschulen bis zum                                                                                                                                                                                

                                                            16. September 2022

vorzunehmen:

  • Alfred-Delp-Schule, Auf den Strickern 28, 59590 Geseke (Tel. 02942/9841-300) 
  • Dr.-Adenauer-Schule, Ostmauer 2, 59590 Geseke (Tel. 02942/9841-400)
  • Grundschule St. Marien, Am Freistuhl 8, 59590 Geseke (Tel. 02942/9841-200)
  • Pankratius-Grundschule Störmede, Albert-Brand-Str. 1, 59590 Geseke (Tel. 02942/9841-600)       

Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular kann der gewünschten Grundschule entweder per E-Mail, Post oder durch Einwurf in den Schulbriefkasten zugeleitet werden; die Eltern/Erziehungsberechtigten werden gebeten, von einer persönlichen Abgabe in den Sekretariaten abzusehen.

Alle Eltern/Erziehungsberechtigten sind bereits durch ein Informationsschreiben des Schulträgers Stadt Geseke über die v. g. Schulanmeldungen ihrer Kinder informiert worden, es sei denn, sie sind erst nach dem 16.08.2022 zugezogen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Kinder, die nach dem Stichtag (30.09.) geboren sind, auf Antrag der Eltern/Erziehungsberechtigten vorzeitig eingeschult werden. Bei Rückfragen wird um Kontaktaufnahme (telefonisch oder per Mail) mit dem jeweiligen Schulsekretariat gebeten.

Die Stadt Geseke weist darauf hin, dass die Schulbezirksgrenzen vor Jahren aufgehoben worden sind und die Wahl der Grundschule den Eltern/Erziehungsberechtigten grundsätzlich freigestellt ist; die Wahlfreiheit zwischen den einzelnen Grundschulen wird nur durch die Aufnahmekapazität der Schulen eingeschränkt.