Hundebestandsaufnahme im Geseker Stadtgebiet

Zehn Jahre nach der letzten Erhebung plant die Stadt Geseke in diesem Jahr erneut eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. 

„Die Erfahrung aus der letzten Hundebestandsaufnahme zeigt, dass bis zu 20 % der Hunde nicht registriert sind. Vor allem aus Gründen der Steuergerechtigkeit möchten wir den Bestand der Tiere feststellen, der sich aktuell auf 1.762 Hunde beläuft“, erklärt Bürgermeister Dr. Remco van der Velden. 

Sollten nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter und Hundehalterinnen gegebenenfalls mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung sowie mit einem zusätzlichen Bußgeld bis zu 1.000 € rechnen. Um sich Unannehmlichkeiten zu ersparen, empfiehlt die Stadt Geseke, die noch nicht registrierten Hunde bis zum 28. Februar 2025 anzumelden. Die Anmeldung kann online über das Serviceportal der Stadt Geseke oder persönlich bei der Stadtverwaltung erfolgen. Bitte legen Sie die erforderlichen Nachweise, beispielsweise den Kaufvertrag und Heimtierausweis, der Anmeldung bei. 

Neben der Anmeldung zur Hundesteuer besteht darüber hinaus für Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreichen, nach dem Landeshundegesetz NRW eine Anzeigepflicht beim Ordnungsamt der Stadt Geseke. Der Halter eines großen Hundes muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit, die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip und den Abschluss einer Hunde-Haftpflichtversicherung nachweisen.

Für Hunde bestimmter Rassen und für gefährliche Hunde ist nach dem Landeshundegesetz NRW Antrags- und Genehmigungspflicht beim Ordnungsamt der Stadt Geseke erforderlich. 

Für Rückfragen steht das Steueramt der Stadt Geseke (Tel.: 02942 / 500-235) bzw. das Ordnungsamt (Tel.: 02942 / 500-163) gern zur Verfügung.

 


 

Neue Hundebestandsaufnahme geplant