Hundebestandsaufnahme in Geseke zeigt Wirkung – 243 bislang nicht angemeldete Hunde erfasst
Die Hundebestandsaufnahme, die die Stadt Geseke im letzten Jahr durchgeführt hat, zeigt ein deutliches Ergebnis. Bis August 2026 konnten bislang 243 Hunde rückwirkend zur Hundesteuer veranlagt werden. Damit sind nun derzeit insgesamt 1.920 Hunde steuerlich erfasst, darunter vier als gefährlich eingestufte Hunde.
Bereits nach der Bekanntmachung der Hundebestandsaufnahme im I. Quartal 2025 gingen 87 Neuanmeldungen bei der Stadt Geseke ein. Nach Auswertung der im Sommer 2025 versandten Fragebögen zur Hundehaltung wurden weitere 156 nicht angemeldete Hunde festgestellt und rückwirkend veranlagt. Durch die anschließend durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen wurden weitere 22 bislang nicht angemeldete Hunde festgestellt. Insgesamt wurden 97 Bußgeldverfahren eingeleitet, in denen Hunde nicht ordnungsgemäß angemeldet worden sind. In zwei Fällen wurde ein Zwangsgeld festgesetzt.
Die Hundebestandsaufnahme soll die Erfassung aller Hunde erreichen und garantiert dadurch mehr Steuergerechtigkeit. Sie stellt sicher, dass ehrliche Halter, die ihre Hundesteuer zahlen, nicht gegenüber denjenigen benachteiligt werden, die ihrer Anmeldepflicht nicht nachkommen.
Auch finanziell zeigt die Maßnahme Wirkung: Die bisherigen Bußgelder belaufen sich auf rund 35.000 €, die rückwirkend veranlage Hundesteuer auf rund 70.000 €. Durch die zusätzlich erfassten Hunde erwartet die Stadt künftig jährlich Mehreinnahmen von etwa 20.000 €.
Die Stadt Geseke zieht daher ein positives Fazit. Die Befragung war bürgerfreundlich und kostengünstig. Sie ist in der Bevölkerung auf größtenteils breite Akzeptanz gestoßen. Dank der hohen Rücklaufquote der Fragebögen zur Hundehaltung konnten Vor-Ort-Kontrollen auf das notwendigste Maß begrenzt werden.
Die Hundebestandsaufnahme macht deutlich, dass die Anmeldung eines Hundes nicht nur eine rechtliche Verpflichtung ist, sondern auch einen wichtigen Beitrag zu einer fairen Verteilung der Steuerlast leistet. Die Stadt Geseke bittet daher weiterhin alle Hundehalterinnen und Hundehalter, Änderungen in der Hundehaltung zeitnah dem Steueramt mitzuteilen.