Jetzt Heizkostenzuschuss beantragen

Für nicht leitungsgebundene Energieträger kann in NRW ab sofort eine einmalige Härtefallhilfe beantragt werden.

Sofern Sie für Ihren Privathaushalt einen nicht leitungsgebundenen Energieträger zur Beheizung nutzen (Heizöl, Holzpellets, Kohle, Koks, Briketts, Hackschnitzel, Flüssiggas, Scheitholz), möchten wir Sie hiermit auf die Härtefallhilfen für Heizkosten aufmerksam machen.

Im Rahmen der Härtefallhilfen kann ab sofort ein einmaliger staatlicher Zuschuss zu den Heizkosten beantragt werden. Anspruchsberechtigt können sowohl Immobilieneigentümer wie auch Wohnungsmieter sein.

Wichtig für Wohnungsmieter: Sie können den Antrag nur dann stellen, wenn Sie selbst eine entsprechende Feuerstätte betreiben. Wird die Feuerstätte von Ihrem Vermieter betrieben, ist allein der Vermieter antragsberechtigt, allerdings dann auch verpflichtet, die auf Ihren Haushalt entfallende Hilfe an Sie weiterzugeben.

Nicht zuschussberechtigt sind außerdem Personen bzw. Haushalte, denen Sozialleistungen zum Lebensunterhalt gewährt werden nach dem SGB II (Bürgergeld), dem SGB XII (Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt) oder dem AsylbLG, sofern die Heizkosten bei der Berechnung der Transferleistung als Bedarf berücksichtigt werden.

Sind Sie antragsberechtigt? Dann gilt Folgendes: Falls sich Ihre Kosten in der Zeit vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 im Vergleich zum Referenzpreis 2021 mehr als verdoppelt haben, können Ihnen 80 Prozent der über die Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten erstattet werden.

Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte der hierzu eingerichteten Informationsseite des Landes sowie der "Richtlinie Härtefallhilfe Wärme für private Haushalte NRW". In der Richtlinie sind auch die Referenzpreise genannt.

Um die Hilfe zu erhalten, müssen die Voraussetzungen gemäß der Richtlinie erfüllt sein. Außerdem ist ein Antrag an das Land NRW erforderlich. Die Antragsfrist endet am 20.10.2023.

Alles Wissenswerte zu der Heizkostenhilfe finden Sie auf der nachstehend verlinkten Internetseite des zuständigen Landesministeriums. Dort sind auch eine Probeberechnung und der Online-Antrag erreichbar.

Für die Antragstellung benötigen Sie eine bund.ID. Für die Erstellung einer bund.ID kann z.B. der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion genutzt werden oder ein ELSTER-Zertifikat. Beachten Sie bitte, dass Anträge ausschließlich über das dafür vorgesehene Online-Portal möglich sind. Die Stadt Geseke kann Ihren Antrag daher leider nicht entgegennehmen.

Haben Sie Fragen?
Wenn Sie Fragen haben, die über die Internetseite des Landes nicht beantwortet werden, rufen Sie bitte bei der Hotline des zuständigen Ministeriums an. Die Rufnummer lautet 0211 8618 4040.