Kulturförderung für 2023 beantragen

Vereine, Institutionen und Personen, die für das kommende Jahr 2023 Anträge auf Förderung aus dem Etat des Kulturausschusses der Stadt Geseke stellen wollen, haben noch bis zum 30. September Zeit, ihre Anträge einzureichen. Dann endet die Antragsfrist.

Die Stadt Geseke hat sich zum Ziel gesetzt, im Rahmen der jährlich für die Kulturförderung im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel die künstlerischen und kulturellen Vorhaben, die das kulturelle Leben der Stadt Geseke beleben, zu unterstützen. Unterstützt werden können alle Aktivitäten, die das Kulturangebot bereichern und sich an die Allgemeinheit wenden. Der mögliche Zuschuss beträgt dabei max. 3.000 Euro pro Jahr und Antragsteller. Die Fördersumme kann höher ausfallen, wenn es sich um ein außergewöhnliches Projekt handelt, welches in seiner Art einzigartig für Geseke ist und mit seiner Ausstrahlung überregionale Bedeutung hat (Leuchtturmprojekt). Grundsätzlich entscheidet der Fachausschuss über die Förderanträge.

Für die Antragstellung ist zudem zwingend das entsprechende Antragsformular zu nutzen. Weitere Informationen, wie allgemeine Grundsätze, die konkreten Förderrichtlinien und die entsprechenden Formulare, finden Interessierte hier:

https://www.geseke.de/rathaus-politik/dienstleistungen/dienstleistungen-a-z/kulturfoerderung