Ruhezeiten beachten

Die Sonne scheint und der Frühling lockt zum "Frühjahrsputz" im Haus und im Garten. Das geht nicht immer ohne Lärm von statten. Rasenmäher, Heckenscheren, Bohrmaschinen, Hochdruckreiniger usw. verursachen Lärm. Bitte beachten Sie die Ruhezeiten.

Die Sonne scheint und der Frühling lockt zum "Frühjahrsputz" im Haus und im Garten. Das geht nicht immer ohne Lärm von statten. Rasenmäher, Heckenscheren, Bohrmaschinen, Hochdruckreiniger usw. verursachen Lärm und können zu Konflikten in der Nachbarschaft führen - wenn man die allgemeinen Ruhezeiten nicht beachtet.

§ 13 "Wahrung der Mittagsruhe" der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Geseke in Verbindung mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Feiertagsgesetz NRW regelt die Ruhezeiten, die zu beachten sind. So sind werktags in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr alle Tätigkeiten untersagt, die mit besonderer Lärmentwicklung verbunden sind und die allgemeine Ruhezeit stören könnte. Das sind beispielsweise der Gebrauch von motorbetriebenen Rasenmähern, hämmern, sägen oder bohren. Sonntags und an Feiertagen gelten die Ruhezeiten ganztätig.