Straßen- und Wegebaukonzept der Stadt Geseke 2021 - 2025
gemäß Ratsbeschluss vom 17.12.2020
Gemäß § 8 a Abs. 1 - 2 KAG NRW hat die Stadt Geseke bis zum 31.12.2020 ein Straßen- und Wegekonzept aufzustellen. Im Übrigen ist nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge die Förderfähigkeit von Straßenbaumaßnahmen mit Beschlussdatum ab dem Stichtag 01.01.2021 von der Auflistung der Maßnahmen im kommunalen Straßen- und Wegekonzept abhängig.
Sinn und Zweck des Straßen- und Wegekonzeptes ist die Schaffung von Transparenz für die betroffenen Anlieger und Grundstückseigentümer. Diese potentiellen Beitragspflichtigen sollen sich frühzeitig auf anstehende Straßenausbaumaßnahmen einstellen können. Somit sind diejenigen kommunalen Straßen zu erfassen und aufzuführen, für die Straßenbaubeiträge nach KAG erhoben werden.
Darüber hinaus soll die Kommune durch das Konzept nachweisen, dass sie den Unterhaltungspflichten als Straßenbaulastträger nachkommt.
Nach rechtlicher Einschätzung durch den StGB NRW und den Städtetag ist das Konzept allerdings lediglich informeller Natur und beinhaltet keine Vorentscheidung über die tatsächliche Durchführung einer Straßenausbaumaßnahme bzw. einer Straßenunterhaltungsmaßnahme.
Die Pflicht zur Fortschreibung besteht alle 2 Jahre. Das bedeutet, alle 2 Jahre können neue Maßnahmen aufgenommen und Aktualisierungen bei den Kosten und den voraussichtlichen Umsetzungszeiträumen vorgenommen werden.
Auch Kanalbaumaßnahmen, für die der Anteil der Straßenentwässerung nach den Vorgaben des KAG beitragsfähig sind, sind im vorliegenden Straßen- und Wegekonzept aufgeführt.
Im vorliegenden Straßen- und Wegekonzept sind nur einige größere Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen überwiegend für die beiden nächsten Jahre aufgeführt.
Im Übrigen wird das Jahresprogramm für die geplanten Straßenunterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen alljährlich zum Jahresanfang von der sogenannten "Straßeninstandsetzungskommission" auf Vorschlag der Verwaltung festgelegt.
In der Straßeninstandsetzuungskommission stellen alle im Stadtrat vertretenen Parteien einen Vertreter. Den Vorsitzenden der Kommission als zusätzliches Mitglied stellt die stärkste Fraktion. Über die Zusammensetzung der Straßeninstandsetzungskommission, die kein gesetzlich vorgeschriebenes Gremium darstellt, sondern eine Arbeitsgruppe des zuständigen Fachausschusses, entscheidet der Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss. Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich der städtischen Straßen sind in der Regel nicht beitragspflichtig.
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