Wohngeldempfänger: Schulbedarf (BuT) jetzt beantragen

Familien, die Wohngeld erhalten, können zwei Mal jährlich für ihre Kinder eine Schulbedarfspauschale beantragen. Nächster Zahltermin ist der 1. August. Die Anträge sollten möglichst jetzt gestellt werden. Dasselbe gilt für Empfänger von Kinderzuschlag.

Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder werden - bei Besuch einer allgemeinbildenden Schule - unter anderem zu jedem Schulhalbjahr für notwendige Anschaffungen in pauschalierter Form gewährt. Diese so genannten Schulbedarfspauschalen werden stets zum 1. August und 1. Februar ausgezahlt. 

Anspruchsberechtigt sind Empfänger bestimmter staatlicher Leistungen wie etwa Wohngeld oder Kinderzuschlag. Im Unterschied zu anderen anspruchsberechtigten Personen (z.B. Empfänger von Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe oder AsylbLG-Leistungen) müssen Wohngeld und/oder Kinderzuschlag beziehende Familien die Schulbedarfspauschale beantragen.

Wir empfehlen, die Schulpauschalen gerne schon frühzeitig zu beantragen. Es spricht grundsätzlich nichts dagegen, die Anträge bereits 3 - 4 Wochen vor den jeweiligen Zahlterminen einzureichen. Wenn uns ein Großteil der Anträge bereits einige Wochen vor dem Zahltermin zugeht, können wir in der Regel problemlos gewährleisten, dass die Antragsteller ihre Leistungen pünktlich zum Stichtag erhalten.

Wir möchten den bürokratischen und technischen Aufwand bei der Bearbeitung Ihrer Anträge möglichst gering halten. Anträge, die erst kurz vor dem jeweiligen Zahltermin oder nach dem Stichtag eingehen, verursachen aufgrund anderer technischer Abläufe einen deutlich höheren Bearbeitungsaufwand. Auch deshalb bitten wir Sie freundlich, die Schulbedarfspauschalen möglichst frühzeitig zu beantragen. Sie unterstützen uns damit in unserem Bestreben, alle Leistungen schnell und unkompliziert auszuzahlen.

Selbstverständlich erfolgen aber auch Nachzahlungen, wenn Anträge verspätet eingehen.