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Marktplatz

Die Entscheidung der Bürgerentscheide und der Stichwahl ist in der Ratssitzung am 09. Juli festgestellt worden. Wie geht es jetzt mit der Neugestaltung des Marktplatzes weiter?

Am 26. Mai 2019 haben die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Geseke über den Ratsbürgerentscheid, den Bürgerentscheid sowie die Stichfrage zum Thema Marktplatz / Brunnen abgestimmt. Ratsbürgerentscheid sowie Bürgerentscheid wurden mehrheitlich mit JA beantwortet und haben das geforderte Quorum erreicht. Da beide Fragen aber in einer nicht miteinander zu vereinbarenden Weise beantwortet wurden, gilt das Ergebnis der für diesen Fall gestellten Stichfrage. Hier haben sich die Abstimmenden mehrheitlich zugunsten des Ratsbürgerentscheides und somit "Für einen neuen Marktplatz" entschieden. Der Rat der Stadt Geseke hat in seiner Sitzung am 09. Juli 2019 die Entscheidungen des Ratsbürgerentscheides, des Bürgerentscheides sowie der Stichfrage festgestellt.

Wie geht es jetzt mit der Neugestaltung des Marktplatzes weiter?

Bei der vorliegenden Planung zur Umgestaltung des Marktplatzes, über den die Bürgerinnen und Bürger in dem Ratsbürgerentscheid abgestimmt haben, handelt es um eine Entwurfsplanung. Details, beispielsweise zu Versorgungsleitungen und Entwässerung, Höhenprofil oder Beleuchtung sind zwar in den Grundzügen mitgedacht, aber noch nicht im Detail durchgeplant. Hierfür gibt es verschiedene Gründe: Vor der Beauftragung der Ausführungsplanung war zunächst das Ergebnis der Bürgerentscheide abzuwarten. Außerdem muss der Bescheid über die Förderung aus Städtebaumitteln vorliegen, bevor in die Detailplanung eingestiegen werden darf. Weitergehende Planungsleistungen über die Entwurfsplanung hinaus würden sonst nicht gefördert. Bürgermeister Dr. Remco van der Velden: "Im Moment warten wir auf den Förderbescheid. Derzeit werden in der Bauverwaltung die weiteren Leistungen vorbereitet: So sind z.B. die Leistungen Dritter, wie etwa der Versorgungsunternehmen oder der ggf. notwendigen archäologischen Untersuchungen vorzubereiten und zu koordinieren. Außerdem muss ein konkretes Anforderungsprofil für die Ausschreibung und Vergabe der weiteren Ingenieurleistungen erstellt werden, dass die Ergebnisse der Vorplanungen mit einbezieht. Alles in allem wollen wir direkt nach der Übergabe des Förderbescheides in die Detailplanungen einsteigen."

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